Durch die teilweise recht hohen Zahlen gibt es in vielen Gegenden in vielen Bundesländern aktuell ja wieder Ausgangssperren bzw. Ausgangsbeschränkungen. In diesem kleinen Ratgeber klären wir, auf welche Punkte man auch als Fahrer in einem Kfz achten sollte.
Da sich die Zahlen stetig ändern, kann sich auch ändern ob man von den zeitlichen Einschränkungen betroffen ist oder nicht. Darum sollte man sich am besten täglich informieren, ob man in den Orten in denen man unterwegs ist, nun mit Ausgangssperren rechnen muss, oder eben nicht. Sollten diese Ausgangssperren aktiv sein, darf man in der Regel zwischen 21:00 Uhr abends und 5:00 Uhr morgens nur für medizinische Notfälle, Versorgung von Tieren oder berufliche Gründe unterwegs sein, laut ADAC.
Ohne Grund muss man VOR Beginn der Ausgangssperre sein Ziel erreicht haben. Dies gilt dann auch für die Heimfahrt, so dass man eben nicht erst gegen 21:00 Uhr losfahren darf. Wenn man also vorab weiß, dass die Fahrt länger dauert, muss man entsprechend früh losfahren. Theoretisch muss man in diesen Zeiten sogar Staus mit einplanen, auch wenn man im Moment annimmt, dass bei einem Stau doch ein Auge zugedrückt wird. Solange dies nicht offiziell ist, sollte man daher großzügig planen.
Auch das reine durchqueren einer Gegend, in der eine Ausgangssperre herrscht, ist zu den gültigen Sperrstunden nicht erlaubt, so dass man also auch Nachts nicht durchfahren kann und seine Routen gegebenenfalls völlig anders planen oder die Fahrt sogar absagen muss. Tagesausflüge sind an sich nicht verboten, es gibt aber durchaus Bundesländer, aktuell z.B. Sachen mit 15km, die einen Radius festlegen, in dem man sich vom Wohnort entfernen darf. Zusätzlich sind natürlich auch die gültigen Regeln für Personenbeschränkungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.
Kommentar des Autors: Auch mit dem Pkw ist man vor den Regelungen für Ausgangsbeschränkungen oder Ausgangssperren nicht sicher.
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Da sich die Zahlen stetig ändern, kann sich auch ändern ob man von den zeitlichen Einschränkungen betroffen ist oder nicht. Darum sollte man sich am besten täglich informieren, ob man in den Orten in denen man unterwegs ist, nun mit Ausgangssperren rechnen muss, oder eben nicht. Sollten diese Ausgangssperren aktiv sein, darf man in der Regel zwischen 21:00 Uhr abends und 5:00 Uhr morgens nur für medizinische Notfälle, Versorgung von Tieren oder berufliche Gründe unterwegs sein, laut ADAC.
Ohne Grund muss man VOR Beginn der Ausgangssperre sein Ziel erreicht haben. Dies gilt dann auch für die Heimfahrt, so dass man eben nicht erst gegen 21:00 Uhr losfahren darf. Wenn man also vorab weiß, dass die Fahrt länger dauert, muss man entsprechend früh losfahren. Theoretisch muss man in diesen Zeiten sogar Staus mit einplanen, auch wenn man im Moment annimmt, dass bei einem Stau doch ein Auge zugedrückt wird. Solange dies nicht offiziell ist, sollte man daher großzügig planen.
Auch das reine durchqueren einer Gegend, in der eine Ausgangssperre herrscht, ist zu den gültigen Sperrstunden nicht erlaubt, so dass man also auch Nachts nicht durchfahren kann und seine Routen gegebenenfalls völlig anders planen oder die Fahrt sogar absagen muss. Tagesausflüge sind an sich nicht verboten, es gibt aber durchaus Bundesländer, aktuell z.B. Sachen mit 15km, die einen Radius festlegen, in dem man sich vom Wohnort entfernen darf. Zusätzlich sind natürlich auch die gültigen Regeln für Personenbeschränkungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Auch mit dem Pkw ist man vor den Regelungen für Ausgangsbeschränkungen oder Ausgangssperren nicht sicher.
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