Zu einer Massenkarambolage kann es schneller kommen als man denkt, vor allem wenn sich z.B. das Wetter plötzlich und unvorhersehbar sehr stark verschlechtert. Ab wann man tatsächlich von einer Massenkarambolage sprechen darf und wer bei einer Massenkarambolage den Schaden trägt klären wir in diesem kurzen Ratgeber.
Die Versicherungen haben den Begriff Massenkarambolage eigentlich sehr genau festgelegt. Damit es sozusagen offiziell eine Massenkarambolage war müssen mindestens 40 Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sein. Handelt es sich dann wirklich um eine Massenkarambolage gibt es in diesem Fall, zum Glück, auch eine recht unkomplizierte Lösung.
Wurde das Ganze vom GDV, also des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., als entsprechender Unfall anerkannt wird kein konkreter Schuldiger feststellt der alle Unfälle über seine eigene Haftpflicht abwickeln muss, sondern jeder involvierte Kfz-Besitzer meldet den bei dem Unfall entstandenen Schaden bei seiner eigenen Haftpflicht an. Vorteil dieser Lösung sind, dass sich der Schadenfreiheitsrabatt nicht ändert und auch, dass der Sachen in der Regel zu 100% übernommen wird.
Greift dieser Regelung nicht, eben weil z.B. weniger Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren, wird es leider deutlich schwieriger hier nicht auf seinem Schaden sitzen zu bleiben, denn der Schuldige muss zusammen mit bewiesener Schuld ermittelt werden. Zusätzlich sollte man wissen, dass diese Pauschallösung zwar in der Regel anerkannt ist aber es passieren kann, dass die eigene Versicherung das Ganze doch nicht anerkennt.
Kommentar des Autors: Eine Massenkarambolage kann zum Glück oft sehr leicht abgewickelt werden.
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Die Versicherungen haben den Begriff Massenkarambolage eigentlich sehr genau festgelegt. Damit es sozusagen offiziell eine Massenkarambolage war müssen mindestens 40 Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sein. Handelt es sich dann wirklich um eine Massenkarambolage gibt es in diesem Fall, zum Glück, auch eine recht unkomplizierte Lösung.
Wurde das Ganze vom GDV, also des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., als entsprechender Unfall anerkannt wird kein konkreter Schuldiger feststellt der alle Unfälle über seine eigene Haftpflicht abwickeln muss, sondern jeder involvierte Kfz-Besitzer meldet den bei dem Unfall entstandenen Schaden bei seiner eigenen Haftpflicht an. Vorteil dieser Lösung sind, dass sich der Schadenfreiheitsrabatt nicht ändert und auch, dass der Sachen in der Regel zu 100% übernommen wird.
Greift dieser Regelung nicht, eben weil z.B. weniger Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren, wird es leider deutlich schwieriger hier nicht auf seinem Schaden sitzen zu bleiben, denn der Schuldige muss zusammen mit bewiesener Schuld ermittelt werden. Zusätzlich sollte man wissen, dass diese Pauschallösung zwar in der Regel anerkannt ist aber es passieren kann, dass die eigene Versicherung das Ganze doch nicht anerkennt.
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Kommentar des Autors: Eine Massenkarambolage kann zum Glück oft sehr leicht abgewickelt werden.
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