ich betreibe das hobby lange genug um dir versichern zu können das du sobald es an tragende teile geht einen nachweis der festigkeit erbringen musst
Wo steht das ?
und sollte es sich um schweisnähte handeln,den beleg das diese arbeit von jemand ausgeführt wurde der dafür qualifiziert ist.
Boh, ist ja auch sowas von neu
Sämtliche Arbeiten und nicht nur die Schweißnähte müssen von qualifiziertem
Fachpersonal ausgeführt sein, war schon immer so.
Aber eine besondere Schweißberechtigung im Automobilbau gibt es nicht, ansonsten
dürften nur solche Leute an den Schweller und sonstigen strukturellen Dingen schweißen.
Es ist auch keine Röntgengeschichte vorgeschrieben.
nur ne schöne schweissnaht reicht bei solchen dingen nicht.
auch wenn die meisten prüfer sich nicht dafür interessieren wer zb.den schweller eingeschweist hat können sie dich schnell damit ärgern wenn sie wollen.
Können sie nicht, wie denn ?
Wenn gesetzlich keine besonderen Schweißerscheine oder was auch immer gefordert ist,
dann kann es auch kein Prüfer fordern, denn dann ist er schneller von dem Projekt weg,
als ihm selber lieb sein mag.
Auch der aaS muss sich uneingeschränkt an die gesetzlichen Bestimmungen halten und
irgendwelche TÜV-Richtlinien sind ganz nett, aber weder Gesetz noch bindend. Wer
mit dem Wort "Richt-Geschwindigkeit" umgehen kann, der sollte es auch mit "Richt-Linie"
können.
eben dafür werden solche nachweise gefordert.
Ohne jede gestzlichen Hintergrund ?
Auf wecher Basis, weil er es toll findet ?
wiessmann hate einen rahmen beim tüv auf dem pulser um die festigkeit zu belegen.

.
Die diversen Chinaautos nicht.
Die zerbröseln zwar bei Chrashtest, sind aber völlig zulässig.
Wenn Wiessmann sowas macht, dann ist es gut zur Darstellung einer bestimmten
Qualität, notwendig ist das nicht.
theoretisch bekomme ich auch ne gasturbine im trabbi eingetragen nach deinen ausführungen,es muss nur sauber gemacht sein??
Völlig richtig, wurde ja auch zur genüge gemacht.
Nun nicht mehr in einen Trabbi, der kam in die Finger der StVZO, als bereits eine Euro-
Norm galt und das schafft eine Gasturbine nicht. Auch nicht unbedingt eine Gasturbine mit
dem Abgasstrahl, aber ansonsten gibt / gab es kaum Begrenzungen.
Wo sollen die denn stehen ?
Wenn es welche gibt, dann müssen die auch vorhanden sein, also bitte Nachweis darüber.
nämlich wenig aussagefähig was die wahren fakten angeht.
Dann nenne Du doch mal die wahren Fakten zu den Kitt-Cars, speziell zu dem hier
nachgefragten.
--- edit ---
Was die Berechnung einer Festigkeit angeht: da steht ein technischer Sachverständiger
vor Dir und wenn der es nicht exakt! berechnen kann, wer dann ???
Dem muss man nicht nachweisen, welche Festigkeiten ein 0,8 mm Stahlblech hat,
der hat das gelernt und genau das ist sein Beruf, den er da ausübt. Wenn der einen Zettel
in Form eines Materialgutachtens über Stahlblech oder Stahlrohr haben will, dann stehst
Du vor dem Pförtner und nicht vor dem aaS-TP.