Ein Kindersitz sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist er für die meisten zum Glück auch, aber es gibt auch eine gesetzliche Regelung durch die Straßenverkehrsordnung. In diesem kleinen Ratgeber klären wir darum einmal, welche Regelungen es für Kindersitze im Fahrzeug gibt, festgelegt im Rahmen der in Deutschland gültigen Kindersitzpflicht.
Festgehalten ist das Ganze in § 21 Absatz 1a StVO, dort findet man den Hinweis, dass man für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also unter 13 Jahren sind, oder kleiner als 150cm sind, in einem entsprechenden Sitz befördert werden müssen. Ist das Kind älter als 13 Jahre oder dann größer als 150cm entfällt diese Pflicht. Es ist dann auch nicht ratsam, Sitze für kleinere oder jüngere Kinder weiter zu benutzen, da diese dann unpassend sind und auch eher Schaden bringen könnten, anstatt zu Helfen. Ausnahme wäre hier ein Kind, das zwar vielleicht schon alt genug wäre, damit es ohne Sitz fahren kann, aber vielleicht nach wie vor die Grenze für die Größe unterschreitet, was zu einem zu schlechten Sitz und Schutz durch den regulären Gurt führen würde.
Es gibt natürlich Sitzerhöher, aber diese sollten in so einem Fall nicht zum Einsatz kommen, da diese ja in der Regel dann für größere Kinder / Personen ausgelegt sind. Bei den Größeren können diese aber durchaus helfen, für einen passenden Sitz des Gurts zu sorgen, wobei man hier immer Sitzerhöher mit eigener Rückenlehne für besseren Halt nutzen sollte. Natürlich sind hier auch Modelle ohne Lehne erhältlich und zulässig, aber dann sollte man hier wenigstens darauf achten, dass man solche nutzt, die Haken für eine Gurtführung bieten, um hier bei einem Ernstfall Schäden durch Quetschungen durch den Gurt zu vermeiden. Sitzerhöher sind laut ADAC übrigens zwar prüftechnisch auf 36kg beschränkt, aber man sollte sie auch für Kinder über 36kg nutzen, wenn es die Größe erfordert.
Wird man mit Kindern ohne Kindersitz angehalten, kann dies bei einem Kind zu einer Verwarnung und zu einem Verwarngeld vom 30€ führen, bei mehreren Kindern sind es 35€. Da man als Führer des Wagens hier in der Pflicht steht, Kinder korrekt zu befördern, kann es auch zu 60€ Bußgeld und einem Punkt in Flensburg führen, bei mehreren Kinder wird es dann ein Punkt und 70€. Man sollte also, auch wenn man selbst keine Kinder hat, immer eine Lösung griffbereit haben, wenn man selbst immer wieder Kinder befördert.
Kommentar des Autors: Erschreckend, dass es nach wie vor Menschen gibt, die nicht wissen, dass es eine Kindersitzpflicht gibt.
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Festgehalten ist das Ganze in § 21 Absatz 1a StVO, dort findet man den Hinweis, dass man für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also unter 13 Jahren sind, oder kleiner als 150cm sind, in einem entsprechenden Sitz befördert werden müssen. Ist das Kind älter als 13 Jahre oder dann größer als 150cm entfällt diese Pflicht. Es ist dann auch nicht ratsam, Sitze für kleinere oder jüngere Kinder weiter zu benutzen, da diese dann unpassend sind und auch eher Schaden bringen könnten, anstatt zu Helfen. Ausnahme wäre hier ein Kind, das zwar vielleicht schon alt genug wäre, damit es ohne Sitz fahren kann, aber vielleicht nach wie vor die Grenze für die Größe unterschreitet, was zu einem zu schlechten Sitz und Schutz durch den regulären Gurt führen würde.
Es gibt natürlich Sitzerhöher, aber diese sollten in so einem Fall nicht zum Einsatz kommen, da diese ja in der Regel dann für größere Kinder / Personen ausgelegt sind. Bei den Größeren können diese aber durchaus helfen, für einen passenden Sitz des Gurts zu sorgen, wobei man hier immer Sitzerhöher mit eigener Rückenlehne für besseren Halt nutzen sollte. Natürlich sind hier auch Modelle ohne Lehne erhältlich und zulässig, aber dann sollte man hier wenigstens darauf achten, dass man solche nutzt, die Haken für eine Gurtführung bieten, um hier bei einem Ernstfall Schäden durch Quetschungen durch den Gurt zu vermeiden. Sitzerhöher sind laut ADAC übrigens zwar prüftechnisch auf 36kg beschränkt, aber man sollte sie auch für Kinder über 36kg nutzen, wenn es die Größe erfordert.
Wird man mit Kindern ohne Kindersitz angehalten, kann dies bei einem Kind zu einer Verwarnung und zu einem Verwarngeld vom 30€ führen, bei mehreren Kindern sind es 35€. Da man als Führer des Wagens hier in der Pflicht steht, Kinder korrekt zu befördern, kann es auch zu 60€ Bußgeld und einem Punkt in Flensburg führen, bei mehreren Kinder wird es dann ein Punkt und 70€. Man sollte also, auch wenn man selbst keine Kinder hat, immer eine Lösung griffbereit haben, wenn man selbst immer wieder Kinder befördert.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Erschreckend, dass es nach wie vor Menschen gibt, die nicht wissen, dass es eine Kindersitzpflicht gibt.
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