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Hulk50
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Moin, ich hatte heute ein ganz seltsames Erlebnis beim Tüv. Vielleicht kann mir hier hoffentlich jemand weiterhelfen. War mit meinem Auto dort (Golf Bj.1990). Einige Bagatellmängel, aber der Kat rasselt. Dieser Mangel wurde als erheblich eingetragen, bin daher durchgefallen. Soll mir einen funktionierenden Kat besorgen. Das Seltsame ist: Ich habe seit drei Monaten eine neue AU! Darf mir der Tüv deswegen eine Neuabnahme aufdrücken, wenn meine AU noch 21 Monate gültig ist? Und wenn ich denn einen "neuen" Kat druntersetze, wollen die dann auch eine neue AU? Irgendwas stimmt da doch nicht...
Viele Grüße
Hulk
Viele Grüße
Hulk