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geronimo
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Der deutsche Autohersteller Mercedes weigert sich beharrlich, das umstrittene Kältemittel R1234yf in die Klimaanlagen seiner Neufahrzeuge einzufüllen. Diese Entscheidung hatte im vergangenen Jahr dazu geführt, dass mehrere Tausend neue Autos in Frankreich nicht zur Zulassung freigegeben wurden. Jetzt wurde dieses Verbot endgültig aufgehoben
Eigentlich ist Mercedes gesetzlich verpflichtet, bei den Baureihen A-, B-, SL- und CLA-Klasse das neue Kältemittel R1234yf zu verwenden. Die Stuttgarter verweigern sich dieser Verpflichtung allerdings mit dem Argument, dass von dem Mittel im Falle eines Fahrzeugbrands erhebliche Gesundheitsrisiken ausgehen. Damit man trotz der Weigerung rechtlich auf der sicheren Seite steht, wurde die sogenannte Typengenehmigung der genannten Modelle nachträglich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geändert. Frankreich hat diese Änderung jedoch als unwirksam eingestuft und den alternativ mit dem alten Mittel R134a befüllten Fahrzeugen die Zulassung verweigert.
Gegen diese Entscheidung hat Mercedes Einspruch eingelegt und im August letzten Jahres im Rahmen einer einstweiligen Verfügung seine Position vor dem obersten Verwaltungsgericht in Paris durchgesetzt. Neben den Gesundheitsgefahren argumentierte der Autobauer dabei auch mit den wirtschaftlichen Folgen, die auch Arbeitsplätze in Frankreich bedrohen würden. Dieser Argumentation hat sich das Verwaltungsgericht (Conseil d'État) jetzt angeschlossen und Mercedes endgültig Recht gegeben. Mit dieser Entscheidung wurde das Umweltministerium, das für das Zulassungs-Verbot gesorgt hatte, eindeutig in die Schranken gewiesen. Die Maßnahmen gegen Mercedes bewertete das Gericht als nicht gerechtfertigt, zudem seien die Auswirkungen auf die Umwelt nur gering,
Beim Mutterkonzern Daimler zeigte man sich erwartungsgemäß erfreut über die aktuelle Entscheidung: "Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts und sehen uns bestätigt". Bei Mercedes wird man demnach auch an seiner harten Linie gegenüber dem Kältemittel festhalten. Dessen Gefährdungspotenzial hatte das KBA in eigenen Versuchen festgestellt und weitere Untersuchungen angemahnt. Auch die Deutsche Umwelthilfe hatte das Risiko in einem Brandversuch nachgewiesen. Zudem gibt es mittlerweile Forschungsergebnisse, die neben der im Brandfall entstehenden hochgiftigen Flusssäure die noch giftigere Chemikalie Carbonylfluorid als Abbauprodukt nachweisen. Auch dies dürfte Mercedes in seiner Meinung bestätigen.
Eigentlich ist Mercedes gesetzlich verpflichtet, bei den Baureihen A-, B-, SL- und CLA-Klasse das neue Kältemittel R1234yf zu verwenden. Die Stuttgarter verweigern sich dieser Verpflichtung allerdings mit dem Argument, dass von dem Mittel im Falle eines Fahrzeugbrands erhebliche Gesundheitsrisiken ausgehen. Damit man trotz der Weigerung rechtlich auf der sicheren Seite steht, wurde die sogenannte Typengenehmigung der genannten Modelle nachträglich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geändert. Frankreich hat diese Änderung jedoch als unwirksam eingestuft und den alternativ mit dem alten Mittel R134a befüllten Fahrzeugen die Zulassung verweigert.
Gegen diese Entscheidung hat Mercedes Einspruch eingelegt und im August letzten Jahres im Rahmen einer einstweiligen Verfügung seine Position vor dem obersten Verwaltungsgericht in Paris durchgesetzt. Neben den Gesundheitsgefahren argumentierte der Autobauer dabei auch mit den wirtschaftlichen Folgen, die auch Arbeitsplätze in Frankreich bedrohen würden. Dieser Argumentation hat sich das Verwaltungsgericht (Conseil d'État) jetzt angeschlossen und Mercedes endgültig Recht gegeben. Mit dieser Entscheidung wurde das Umweltministerium, das für das Zulassungs-Verbot gesorgt hatte, eindeutig in die Schranken gewiesen. Die Maßnahmen gegen Mercedes bewertete das Gericht als nicht gerechtfertigt, zudem seien die Auswirkungen auf die Umwelt nur gering,
Beim Mutterkonzern Daimler zeigte man sich erwartungsgemäß erfreut über die aktuelle Entscheidung: "Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts und sehen uns bestätigt". Bei Mercedes wird man demnach auch an seiner harten Linie gegenüber dem Kältemittel festhalten. Dessen Gefährdungspotenzial hatte das KBA in eigenen Versuchen festgestellt und weitere Untersuchungen angemahnt. Auch die Deutsche Umwelthilfe hatte das Risiko in einem Brandversuch nachgewiesen. Zudem gibt es mittlerweile Forschungsergebnisse, die neben der im Brandfall entstehenden hochgiftigen Flusssäure die noch giftigere Chemikalie Carbonylfluorid als Abbauprodukt nachweisen. Auch dies dürfte Mercedes in seiner Meinung bestätigen.