Es sollte eigentlich allen klar sein, dass man ein Smartphone am Steuer nicht nutzen darf und dass es nur hier Mitfahrern während der Fahrt gestattet ist mobile Geräte zu verwenden. Manche Dinge sind vielen aber nach wie vor nicht klar und darum klären wir in diesem Kurztipp einmal, ob man in einem Fahrzeug mit Start-Stopp-Automatik ein Smartphone oder ähnliche Geräte nutzen darf oder nicht.
Sitzt man am Steuer und der Motor läuft ist die Nutzung für die Person am Steuer streng untersagt und selbst ein kurzer Blick auf die Uhrzeit oder das Ablehnen eines eingehenden Telefonats sind dann nicht gestattet. Hält man sich nicht daran und wird mit den Fingern am Gerät erwischt, muss man mit einem Bußgeld ab 100€ und auch einem Punkt in Flensburg rechnen. Verursacht man einen Schaden oder sogar Unfall, können es mindestens 200€ und zwei Punkte werden und je nach Schwere ist hier dann auch mit Fahrverboten zu rechen.
Kann man das Smartphone über eine Freisprecheinrichtung nutzen, darf natürlich telefoniert werden. Die Nutzung per Hand ist aber nicht nur explizit Smartphones verboten, sondern für jede Art von mobilen Geräten. Wenn man das Gerät in der Hand halten will oder muss, muss man in der Tat den Motor ausschalten und an einer geeigneten Stelle parken. Vor allem die geeignete Stelle ist hier dann der wichtige Punkt, denn auch wenn manche denken, dass es reicht, wenn ein Fahrzeug mit Start-Stopp-Automatik eben einen ausgeschalteten Motor hat, ist genau das eben nicht genug. Man muss trotzdem wirklich parken und darf auch nicht mit kurzzeitig durch die Automatik ausgeschaltetem Fahrzeug im Verkehr stehen. Dies ist nicht neu und schon seit Oktober 2019 gültig.
Kommentar des Autors: Start-Stop ist kein Freifahrtschein…
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Sitzt man am Steuer und der Motor läuft ist die Nutzung für die Person am Steuer streng untersagt und selbst ein kurzer Blick auf die Uhrzeit oder das Ablehnen eines eingehenden Telefonats sind dann nicht gestattet. Hält man sich nicht daran und wird mit den Fingern am Gerät erwischt, muss man mit einem Bußgeld ab 100€ und auch einem Punkt in Flensburg rechnen. Verursacht man einen Schaden oder sogar Unfall, können es mindestens 200€ und zwei Punkte werden und je nach Schwere ist hier dann auch mit Fahrverboten zu rechen.
Kann man das Smartphone über eine Freisprecheinrichtung nutzen, darf natürlich telefoniert werden. Die Nutzung per Hand ist aber nicht nur explizit Smartphones verboten, sondern für jede Art von mobilen Geräten. Wenn man das Gerät in der Hand halten will oder muss, muss man in der Tat den Motor ausschalten und an einer geeigneten Stelle parken. Vor allem die geeignete Stelle ist hier dann der wichtige Punkt, denn auch wenn manche denken, dass es reicht, wenn ein Fahrzeug mit Start-Stopp-Automatik eben einen ausgeschalteten Motor hat, ist genau das eben nicht genug. Man muss trotzdem wirklich parken und darf auch nicht mit kurzzeitig durch die Automatik ausgeschaltetem Fahrzeug im Verkehr stehen. Dies ist nicht neu und schon seit Oktober 2019 gültig.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Start-Stop ist kein Freifahrtschein…

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