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Eastwood
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Hallo ich habe einige Topics zum Thema Innenraumbeleuchtung gelesen und wurde auch teilweise fündig. Was mir jedoch etwas gefehlt hat war ein klares:
"Kein Problem","Naja,da sagt die Polizei nix","Der Tüv sieht das nicht gern","Da gehen die Grünen auf 180"...oder ähnlich.
Hier einige Modifs. die ich geplant hatte:
1.Tachobeleuchtung:
- Hatte vor die Standartleuchten durch blaue LED's zu ersetzen.
(Ich denke dass die Polizei da sicher nicht im geringsten was dagegen sagen kann da viele Autos das ja Serienmäßig haben,aber wie sieht es mit dem Tüv aus ? Schliesslich wird ja Instrumentenbeleuchtung bei Hauptuntersuchung überprüft soweit ich weiß)
2.Deckenleuchte:
- Hier war auch geplant die eben genannten durch Blaue zu ersetzen
(Es ist klar dass es nicht erlaubt ist die Beleuchtung, auch im unveränderten Zustand während der Fahrt zu benutzen.Meine Absicht lag eher darin diese im Stand zu nutzen. Wobei da ja wieder das Argument seitens Polizei kommen kann "Kann theoretisch während der Fahrt betrieben werden...(wobei ich das net nachvollziehen kann, denn das gilt ja für die Normale auch ...) - Deshalb meine Frage: Ist das machbar ohne dass Tüv oder Pol etwas dagegen sagen?
3.Einstiegsbeleuchtung
- Geplant war eine sichtbare Einstiegsbeleuchtung verbunden mit Türkontakt
( Somit ist es ja sichergestellt dass die Beleuchtung nur im Stand beim Ein/Aus-steigen benutzt werden kann. Frage hierbei ist eher, ob die Farbe Blau welche ja eigentlich Signalfarbe ist erlaubt ist für diesen Zweck und ob es noch Einschränkungen gibt was Leuchtintensität/Dauer betrifft. Bekommt man das vom Tüv eingetragen?)
4.Fußraumbeleuchtung
- Auch hier war geplant eine blaue Beleuchtung für Fußraum der Fahrer/Beifahrerseite mit einem Schalter zum An/Ausschalten
(Ich habe gehört dass angeblich der Tüv nichts dagegen hat solange dadurch der Fahrer nicht abgelenkt wird und der Gegenverkehr ebenfalls nicht (sprich dass Lichtschein nicht über Lenkradhöhe hinwegscheint. Somit also nur sichtbar für Fahrzeuginsassen und z.B Passanten bei Blick durch Seitenscheiben auf Bein/Fußbereich) Stimmt dass so,dass der Tüv dabei nichts zu bemängeln hat? Und wie reagiert die Polizei darauf (falls sie es bemerken sollte)?
5.Beleuchtung unter Fahrer und Beifahrersitz
- Geplant war wiederum blaue Beleuchtung mit Schalter
(Ähnlich wie bei Fußboden beleuchtung wäre dieser blaue Lichtschein welcher den Bodenbereich der hinteren Sitzbank leicht in blaues Licht hüllen würde nur von den Insassen und Passanten ggf. sichtbar.Was sagt der Tüv/Pol dazu ?)
6.Kofferraum Beleuchtung in Blau
- Blaue Beleuchtung des Kofferraums die sich nur beim öffnen einschaltet
(Kann Tüv/Pol dagegen was aussetzen ?)
Das wären nun alle Modifs die mir spontan einfallen und die ich bei mir geplant hatte.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand der sich in dieser Angelegenheit bezgl. "Was ist erlaubt/Was lässt Tüv durchgehen/Wo wird die Poli böse) wirklich gut auskennt und auf dessen Antwort man sich verlassen kann (am besten wäre natürlich jemand der in diesem Bereich tätig ist).
Ich denke nämlich dass dies nicht nur mir helfen wird sondern dass sich auch viele anderen an diesen Infos erfreuen würden. Denn bis jetzt habe ich noch keine Zusammenfassung sämtlicher Innenraumbeleuchtungen in Themen gefunden, deshalb hab ich mir hier einfach mal die Zeit und Mühe gegeben.
Ich hoffe mir und den anderen kann mit Fachmännischen Rat geholfen werden.
Vielen dank im Voraus,
Eastwood
"Kein Problem","Naja,da sagt die Polizei nix","Der Tüv sieht das nicht gern","Da gehen die Grünen auf 180"...oder ähnlich.
Hier einige Modifs. die ich geplant hatte:
1.Tachobeleuchtung:
- Hatte vor die Standartleuchten durch blaue LED's zu ersetzen.
(Ich denke dass die Polizei da sicher nicht im geringsten was dagegen sagen kann da viele Autos das ja Serienmäßig haben,aber wie sieht es mit dem Tüv aus ? Schliesslich wird ja Instrumentenbeleuchtung bei Hauptuntersuchung überprüft soweit ich weiß)
2.Deckenleuchte:
- Hier war auch geplant die eben genannten durch Blaue zu ersetzen
(Es ist klar dass es nicht erlaubt ist die Beleuchtung, auch im unveränderten Zustand während der Fahrt zu benutzen.Meine Absicht lag eher darin diese im Stand zu nutzen. Wobei da ja wieder das Argument seitens Polizei kommen kann "Kann theoretisch während der Fahrt betrieben werden...(wobei ich das net nachvollziehen kann, denn das gilt ja für die Normale auch ...) - Deshalb meine Frage: Ist das machbar ohne dass Tüv oder Pol etwas dagegen sagen?
3.Einstiegsbeleuchtung
- Geplant war eine sichtbare Einstiegsbeleuchtung verbunden mit Türkontakt
( Somit ist es ja sichergestellt dass die Beleuchtung nur im Stand beim Ein/Aus-steigen benutzt werden kann. Frage hierbei ist eher, ob die Farbe Blau welche ja eigentlich Signalfarbe ist erlaubt ist für diesen Zweck und ob es noch Einschränkungen gibt was Leuchtintensität/Dauer betrifft. Bekommt man das vom Tüv eingetragen?)
4.Fußraumbeleuchtung
- Auch hier war geplant eine blaue Beleuchtung für Fußraum der Fahrer/Beifahrerseite mit einem Schalter zum An/Ausschalten
(Ich habe gehört dass angeblich der Tüv nichts dagegen hat solange dadurch der Fahrer nicht abgelenkt wird und der Gegenverkehr ebenfalls nicht (sprich dass Lichtschein nicht über Lenkradhöhe hinwegscheint. Somit also nur sichtbar für Fahrzeuginsassen und z.B Passanten bei Blick durch Seitenscheiben auf Bein/Fußbereich) Stimmt dass so,dass der Tüv dabei nichts zu bemängeln hat? Und wie reagiert die Polizei darauf (falls sie es bemerken sollte)?
5.Beleuchtung unter Fahrer und Beifahrersitz
- Geplant war wiederum blaue Beleuchtung mit Schalter
(Ähnlich wie bei Fußboden beleuchtung wäre dieser blaue Lichtschein welcher den Bodenbereich der hinteren Sitzbank leicht in blaues Licht hüllen würde nur von den Insassen und Passanten ggf. sichtbar.Was sagt der Tüv/Pol dazu ?)
6.Kofferraum Beleuchtung in Blau
- Blaue Beleuchtung des Kofferraums die sich nur beim öffnen einschaltet
(Kann Tüv/Pol dagegen was aussetzen ?)
Das wären nun alle Modifs die mir spontan einfallen und die ich bei mir geplant hatte.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand der sich in dieser Angelegenheit bezgl. "Was ist erlaubt/Was lässt Tüv durchgehen/Wo wird die Poli böse) wirklich gut auskennt und auf dessen Antwort man sich verlassen kann (am besten wäre natürlich jemand der in diesem Bereich tätig ist).
Ich denke nämlich dass dies nicht nur mir helfen wird sondern dass sich auch viele anderen an diesen Infos erfreuen würden. Denn bis jetzt habe ich noch keine Zusammenfassung sämtlicher Innenraumbeleuchtungen in Themen gefunden, deshalb hab ich mir hier einfach mal die Zeit und Mühe gegeben.
Ich hoffe mir und den anderen kann mit Fachmännischen Rat geholfen werden.
Vielen dank im Voraus,
Eastwood