chendro
Threadstarter
Hi erstmal 
Ich hab zwar jetzt schon ziemlich viel in diesem Forum über Innenbeleuchtung und deren Legalität gelesen, aber meine Frage wurde dabei nicht ganz beantwortet...
Angenommen ich setzt mein Auto in den Graben (soll ja vorkommen
), kann mir dann die Versicherung wirklich die Zahlung verweigern, da ich eine blaue Neon-Innebeleuchtung habe, welche von anderen Verkehrsteilnehmern nicht wahr genommen werden kann - sofern sie überhaupt an ist.
Mh ach ich fang lieber anders an
, also:
1. Habe blaues Neonlicht mit Schalter (hängt an Zigarettenanzünder) -> habs nur bei ausgeschaltetem Motor an
2. Habe Vollkasko - Versicherung
3. Habe TÜV bekommen
4. Polizeiliche Strafen sind mir eigentlich scheissegal, da sie es eh nicht sehen können und falls doch, dann zahl ich halt die Strafe...
-> Kann mir die Versicherung die Zahlung verweigern, da ich nicht eingeschaltete Neonröhren im Auto habe, welche niemanden stören...

Ich hab zwar jetzt schon ziemlich viel in diesem Forum über Innenbeleuchtung und deren Legalität gelesen, aber meine Frage wurde dabei nicht ganz beantwortet...
Angenommen ich setzt mein Auto in den Graben (soll ja vorkommen

Mh ach ich fang lieber anders an

1. Habe blaues Neonlicht mit Schalter (hängt an Zigarettenanzünder) -> habs nur bei ausgeschaltetem Motor an
2. Habe Vollkasko - Versicherung
3. Habe TÜV bekommen
4. Polizeiliche Strafen sind mir eigentlich scheissegal, da sie es eh nicht sehen können und falls doch, dann zahl ich halt die Strafe...
-> Kann mir die Versicherung die Zahlung verweigern, da ich nicht eingeschaltete Neonröhren im Auto habe, welche niemanden stören...