Hammer79 schrieb:
Hi!
Ich möchte mir nen T3 zulegen und den innen ein bißchen zum WoMo ausbauen. Gibt es da Dinge die ich beachten muß? Der Ausbau umfaßt voraussichtlich Bett, Schränke, Kühlschrank, Multimedia. Wie sieht das mit der Auflastung der Achsen aus??
Tach!
Für einen Womo-Ausbau ist nötig:
- Schlafgelegenheit, darf auch als Sitzgelegenheit umgewandelt werden
- Sitzgelegenheit
- Schrank oder Stauraum
- Tisch (darf auch leicht herausnehmbar sein)
- Küche oder Kocheinrichtung FEST EINGEBAUT!!
Manche Finanzämter (z.B. in Bayern oder Baden-Württemberg) fordern zusätzlich auch eine Spüle mit Frisch-und Abwasser, um das Womo steuerlich anzuerkennen.
Für die Umschreibung in ein SoKFZ Womo bis/über 2,8 to ist das aber NICHT von Relevanz. Analog der Verblechung der hinteren Scheiben bei Umschreibung zum LKW, wo das auch nur von den Finanzämtern gefordert wird.
Bei Einbau einer Gasanlage( Kocher, Kühlschrank, Heizung, etc..) muss eine Erstabnahme und alle 2 Jahre eine Wiederkehrungsprüfung nach DVGW G607 gemacht werden.--> Zusätzliche Kosten!
Bei Sitzen im Wohnraum, die während der Fahrt benützt werden, gibt´s abhängig von Zul. Gesamtgewicht (Grenze 2,5 to) und Baujahr unterschiedliche Anforderungen bezüglich Sitzverankerungen, Gurte und deren Verankerungen, auchg abhängig von der Anordnung, in, quer oder entgegen der Fahrtrichtung.
Wie du das realisierst, gibt´s (fast) keine Einschränkungen. Aber das Thema ist so komplex, dass es keine allgemein gültigen Antworten außer obige Anforderungen gibt und alles andere im Einzelverfahren begutachtet werden muss.
Zur Auflastung: Wieso? Steuerlich bringt´s nix. Und nen T3 : da gibt´s Firmen, die haben Auflastungsgutachten machen lassen und vertreiben diese mit ihren Federn und mit Auflagen bezüglich der Original-Räder. Z.B.
http://www.syncro-bernd-jaeger.de fällt mir da auf Anhieb ein, gibt aber auch noch andere. Der ist T3-Spezialist.
Beim T3 ist es meines Wissens nach nicht möglich, eine Auflastung ohne Technische Änderung vorzunehmen.
gby
jl