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Dr.TÜV
GESPERRTES MITGLIED
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Grundsätzlich müßen solche EXPORT/ IMPORT Felgen den Richtlinen der STVZO / EU entsprechen!
Hierbei gilt:
Alle in Serie gefertigten Anbauteilen benötigen ein Teilegutachten oder ABE ( zur Abnahme nach §19.3 STVZO ). Für eine Sonderabnahme §21 oder §19.2 der STVZO muß zumindestens eine Matreialprüfung vorliegen.
Diese Materialprüfung beinhaltet:
Impactest
Biegeprüfung
Tragkraft
Rollprüfung/ Umlaufprüfung
Sollten diese Felgen nicht diese speziefischen Prüfungen aufweißen ist eine technische Abnahme nicht gegeben !
INFO
Da in diesen Ländern ein Speed- Limit besteht, sind die Vorraussetzungen ein andere als in der BRD. Die Belastungen im Top Speed werden in der USA oder auch Japan nicht zwingend geprüft.
Auch sind die Prüfkriterien in USA oder Japan nicht die gleichen, als in der EU ( EU sind umfangreicher )
Mein Tipp
Achtet unbedingt darauf das der Importeur diese Gutachten vorweißen kann.
Euer Dr.TÜV
Hierbei gilt:
Alle in Serie gefertigten Anbauteilen benötigen ein Teilegutachten oder ABE ( zur Abnahme nach §19.3 STVZO ). Für eine Sonderabnahme §21 oder §19.2 der STVZO muß zumindestens eine Matreialprüfung vorliegen.
Diese Materialprüfung beinhaltet:
Impactest
Biegeprüfung
Tragkraft
Rollprüfung/ Umlaufprüfung
Sollten diese Felgen nicht diese speziefischen Prüfungen aufweißen ist eine technische Abnahme nicht gegeben !
INFO
Da in diesen Ländern ein Speed- Limit besteht, sind die Vorraussetzungen ein andere als in der BRD. Die Belastungen im Top Speed werden in der USA oder auch Japan nicht zwingend geprüft.
Auch sind die Prüfkriterien in USA oder Japan nicht die gleichen, als in der EU ( EU sind umfangreicher )
Mein Tipp
Achtet unbedingt darauf das der Importeur diese Gutachten vorweißen kann.
Euer Dr.TÜV