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enemy84
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Hallo.
Also kurz mein Problem mal erläutern:
Ich war vor ca. einem Jahr bei der Nachschulung, da is die Probezeit verlängert wurden. Nun hab ich letztes Jahr einen Crash gebaut (160 aus der Kurve...und dann nach nen "halben Kilometer" im Gegenverkehr gelandet). Nun isses so dass ich theoretisch zum Idiotentest muss! Nur der Unfall war am 28.8. Die Polizei hat mir gesagt das ich ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und eines wegen fahrlässiger Gefährdung des Strassenverkehrs bekomme. Das wegen KV wurde am 19.11. eingestellt, da es nur ne leichte Schürfwunde war. Bei der Anhörung bei der Polizei (16.10.) hab ich eine Aussage gemacht das ich mit 90 durch die Kurve bin und mich ein LKW geschnitten hat und ich deshalb die Kontrolle verloren hab....plausibel und logisch erklärt!
...kann man also Glauben. Den LKW gab es wirklich, nur das er schon ca. 25m weiter war. Zeugen, die ich davor überhollt hatte (Kurvenreiche Landstraße 160) haben direkt nach dem Unfall auch ne Zeugenaussage gemacht...haben den Unfall selber nicht gesehen, aber den LKW und leider meinen Fahrtstil...
Nun ist die Frage, wie lange ist die Verjährungsfrist? Und ab wann zählt sie? Ich weiss was von 3 Monaten und start, bei der letzten Aktivität der Behörde, also 19.11. -hab ich jetzt Glück wenn bis zum 19.02. nichts kommt oder gibts da doch noch ne Klausel.
War davor 60Tkm unfallfrei und hab mich mit meinem Auto nie was zuschulden (unter aufsicht ) kommen lassen. Nachschulung durch Zivi...31Km/h zuviel durch Ortschaft!
Danke für eure Hilfe
Also kurz mein Problem mal erläutern:
Ich war vor ca. einem Jahr bei der Nachschulung, da is die Probezeit verlängert wurden. Nun hab ich letztes Jahr einen Crash gebaut (160 aus der Kurve...und dann nach nen "halben Kilometer" im Gegenverkehr gelandet). Nun isses so dass ich theoretisch zum Idiotentest muss! Nur der Unfall war am 28.8. Die Polizei hat mir gesagt das ich ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und eines wegen fahrlässiger Gefährdung des Strassenverkehrs bekomme. Das wegen KV wurde am 19.11. eingestellt, da es nur ne leichte Schürfwunde war. Bei der Anhörung bei der Polizei (16.10.) hab ich eine Aussage gemacht das ich mit 90 durch die Kurve bin und mich ein LKW geschnitten hat und ich deshalb die Kontrolle verloren hab....plausibel und logisch erklärt!

Nun ist die Frage, wie lange ist die Verjährungsfrist? Und ab wann zählt sie? Ich weiss was von 3 Monaten und start, bei der letzten Aktivität der Behörde, also 19.11. -hab ich jetzt Glück wenn bis zum 19.02. nichts kommt oder gibts da doch noch ne Klausel.
War davor 60Tkm unfallfrei und hab mich mit meinem Auto nie was zuschulden (unter aufsicht ) kommen lassen. Nachschulung durch Zivi...31Km/h zuviel durch Ortschaft!
Danke für eure Hilfe