S
Sahne886
Threadstarter
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- 30.08.2006
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Hallo,
also ich muss jetzt erstmal Frust abbauen!!
Komme grad von der DEKRA. Habe Haupt- und Abgasuntersuchung "machen lassen wollen".
Hatte leider das Pech an einen Prüfer zu geraten, der mein Komplettes Auto bis aufs letzte gefilzt hat!! Ach ja, habe n Golf III und n bisschen was dran gemacht.
Ich hab mir extra Urlaub genommen und war heut morgen fünf Stunden in der Werkstatt und habe die Hinterachslager getauscht. Die waren leider hin. Und anschließend HU + AU.
Ja und meine Mängelliste (erhebliche Mängel), die ist zum totlachen/heulen!!!
- Wischerblatt hinten verschlissen
- Bremsschlauch vorne rechts verdreht
- Scheibenönungsfolie Prüfzeichen fehlt
- Schläuche / Leistungen (Lenkhilfe) am Vorratsbehältrt undicht
- NSW links und rechts ohne Funktion
Ich denke mein Wischerblatt hinten ist kein erheblicher Schaden. Ich hab ja schließlich Außenspiegel. Könntm ich nicht dran erinnern, dass ich den je schonmal benutzt hätte.
Ein Bremsschlauch darf nicht geknickt sein. Ob der keine "schöne Welle" (Zitat: DEKRA) macht, wie der auf der Fahrerseite, das is meiner Meinung nach schnuppe.
Ja, bei der Tönungsfolie da ist uns beim montieren n Fehler unterlaufen. Wir haben leider sämtliche Prüzeichen weggeschitten. Das ist mein Pech. Nur halt ärgerlich, weil ich diese richtig teure Folie gekauft hatte.
Der Schlauch der Servoflüssigkeit ist undicht. Ja ist gerechtfertigt. Seh ich ein.
Und die NSW,...das sind Klarglas Blinker mit NSW und Standlicht. Hab aber bis jetzt leider noch keinen Lichtschalter mit NSW-Funktion bekomm. "Alles was dran is, muss Funktionieren." Der Spruch ist mir bekannt. *g* Aber mir nach Bezahlung erst zu sagen, dass ich durch die HU gefallen bin und dass es ausgereicht hätte die NSW abzukleben, das find ich sehr dreist.
Also er hat fast eine Stunde drunter gehangen und wohl keine großen Mängel gefunden und musste dann solche Sachen wie meinen hinteren Scheibenwischer aufschreiben. Er wollt mir das wohl nicht gönnen. Ich dachte eigentlich, dass erhebliche Mängel sowas wie Rost an tragenen Teilen ist, oder ein lockerer oder undichter Motor oder so. Aber ich find das eigentlich nicht gerechtfertigt! Oder lieg ich da falsch?
Ich hoffe auf ein paar Antworten, dass mir jemand sagen könnte, ob ich mich nicht vielleicht doch getäuscht hab?! Lass mich dann ja gern belehren.
Lieber Gruß
Sandra
also ich muss jetzt erstmal Frust abbauen!!

Hatte leider das Pech an einen Prüfer zu geraten, der mein Komplettes Auto bis aufs letzte gefilzt hat!! Ach ja, habe n Golf III und n bisschen was dran gemacht.
Ich hab mir extra Urlaub genommen und war heut morgen fünf Stunden in der Werkstatt und habe die Hinterachslager getauscht. Die waren leider hin. Und anschließend HU + AU.
Ja und meine Mängelliste (erhebliche Mängel), die ist zum totlachen/heulen!!!
- Wischerblatt hinten verschlissen
- Bremsschlauch vorne rechts verdreht
- Scheibenönungsfolie Prüfzeichen fehlt
- Schläuche / Leistungen (Lenkhilfe) am Vorratsbehältrt undicht
- NSW links und rechts ohne Funktion
Ich denke mein Wischerblatt hinten ist kein erheblicher Schaden. Ich hab ja schließlich Außenspiegel. Könntm ich nicht dran erinnern, dass ich den je schonmal benutzt hätte.
Ein Bremsschlauch darf nicht geknickt sein. Ob der keine "schöne Welle" (Zitat: DEKRA) macht, wie der auf der Fahrerseite, das is meiner Meinung nach schnuppe.
Ja, bei der Tönungsfolie da ist uns beim montieren n Fehler unterlaufen. Wir haben leider sämtliche Prüzeichen weggeschitten. Das ist mein Pech. Nur halt ärgerlich, weil ich diese richtig teure Folie gekauft hatte.
Der Schlauch der Servoflüssigkeit ist undicht. Ja ist gerechtfertigt. Seh ich ein.

Und die NSW,...das sind Klarglas Blinker mit NSW und Standlicht. Hab aber bis jetzt leider noch keinen Lichtschalter mit NSW-Funktion bekomm. "Alles was dran is, muss Funktionieren." Der Spruch ist mir bekannt. *g* Aber mir nach Bezahlung erst zu sagen, dass ich durch die HU gefallen bin und dass es ausgereicht hätte die NSW abzukleben, das find ich sehr dreist.
Also er hat fast eine Stunde drunter gehangen und wohl keine großen Mängel gefunden und musste dann solche Sachen wie meinen hinteren Scheibenwischer aufschreiben. Er wollt mir das wohl nicht gönnen. Ich dachte eigentlich, dass erhebliche Mängel sowas wie Rost an tragenen Teilen ist, oder ein lockerer oder undichter Motor oder so. Aber ich find das eigentlich nicht gerechtfertigt! Oder lieg ich da falsch?
Ich hoffe auf ein paar Antworten, dass mir jemand sagen könnte, ob ich mich nicht vielleicht doch getäuscht hab?! Lass mich dann ja gern belehren.

Lieber Gruß
Sandra