Aha, also nicht eintragen aber die Änderung beim Tüv bestätigen...Fahrzeugspezifisches TÜV-Teilegutachten: keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig, lediglich die Änderung im Anbau muss nach StVZO § 19 Abs. 3 bestätigt werden (z.B. von einer technischen Prüfstelle, einem Prüfingenieur oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation)
ich dachte du kannst mir das sagen![]()