Hallo.
Sicherlich musst Du dann zum TÜV.
Diese Änderung stellt eine "bauliche Veränderung" an Deinem Passat da und muss somit vom TÜV begutachtet werden.
Die Stoßstange vom Golf ist zwar ein Serienteil (und somit nicht eintragungspflichtig), aber nur an dem Fahrzeug, für das es auch Entwickelt wurde.
(in der Betriebsgenehmigung des Fahrzeuges enthalten)
Warum möchtest Du denn eine Golf Stoßstange am Passat haben? Für den Passat gibt es doch auch tolle Stoßstangen und die vom 2er sieht auch nicht wirklich anders aus. (!?!)
Ciao.
Dominik.