In der Regel soll man ja auf der rechten Seite der Fahrbahn fahren, aber daran halten sich viele nicht, obwohl es doch das Rechtsfahrgebot gibt, oder doch nicht? In diesem kurzen Ratgeber klären wir für Euch, ob es nun wirklich das Rechtsfahrgebot gibt und auch, ob es Ausnahmen gibt falls doch.
Laut § 2, Absatz (2) der Straßenverkehrsordnung StVO gibt es tatsächlich das Rechtsfahrgebot, und somit ist laut ADAC permanentes Fahren auf der mittleren oder linken Spur zunächst einmal verboten, denn dort steht zunächst einmal (Zitat):
Allerdings gibt es dazu Ausnahmen, denn zum Beispiel gibt es diese Regel innerorts für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen nicht und die Spur kann frei gewählt werden, so dass also auch rechts überholt werden darf. Ausnahmen sind hier allerdings wiederum innerörtliche Autobahnen, da diese eben Autobahnen bleiben und dadurch das Rechtsfahrgebot wieder greift und auch in einem Kreisverkehr oder einer Einbahnstraße ist das Rechtsfahrgebot gültig.
Außerorts gilt das Rechtsfahrgebot zunächst, allerdings kann es je nach Verkehrsdichte umgangen werden. Wenn sich lange Schlangen bilden, darf ausnahmsweise auch rechts überholt werden. Selbst bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen sollte rechts gefahren werden, zur Lockerung kann für einen fließenden Verkehr aber auch die zweite Spur von rechts verwendet werden, theoretisch dann sogar durchgehend.
Wer überholt muss übrigens nicht direkt nach dem Überholvorgang wieder auf die rechte Spur fahren. Ist es klar ersichtlich, dass der nächste Überholvorgang in der nächsten Zeit stattfinden würde, kann man links bleiben. Sollte diese Zeit aber 20 Sekunden überschreiten, sollte man wieder zurück auf die rechte Spur wechseln. Man sollte dabei auch nie vergessen, dass die Behinderung durch unnötiges Fahren auf der linken Seite bis zu 80€ Geldbuße und einen Punkt in Flensburg bringen kann.
Kommentar des Autors: Es muss nicht immer die rechte Spur sein…
Rechtsfahrgebot Autobahn Innerorts in Ortschaften außerorts außerhalb von Ortschaften zweispurig dreispurig mehrspurig Rechtsfahrgebot StVO Straßenverkehrsordnung erlaubt verboten nicht erlaubt
Laut § 2, Absatz (2) der Straßenverkehrsordnung StVO gibt es tatsächlich das Rechtsfahrgebot, und somit ist laut ADAC permanentes Fahren auf der mittleren oder linken Spur zunächst einmal verboten, denn dort steht zunächst einmal (Zitat):
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Allerdings gibt es dazu Ausnahmen, denn zum Beispiel gibt es diese Regel innerorts für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen nicht und die Spur kann frei gewählt werden, so dass also auch rechts überholt werden darf. Ausnahmen sind hier allerdings wiederum innerörtliche Autobahnen, da diese eben Autobahnen bleiben und dadurch das Rechtsfahrgebot wieder greift und auch in einem Kreisverkehr oder einer Einbahnstraße ist das Rechtsfahrgebot gültig.
Außerorts gilt das Rechtsfahrgebot zunächst, allerdings kann es je nach Verkehrsdichte umgangen werden. Wenn sich lange Schlangen bilden, darf ausnahmsweise auch rechts überholt werden. Selbst bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen sollte rechts gefahren werden, zur Lockerung kann für einen fließenden Verkehr aber auch die zweite Spur von rechts verwendet werden, theoretisch dann sogar durchgehend.
Wer überholt muss übrigens nicht direkt nach dem Überholvorgang wieder auf die rechte Spur fahren. Ist es klar ersichtlich, dass der nächste Überholvorgang in der nächsten Zeit stattfinden würde, kann man links bleiben. Sollte diese Zeit aber 20 Sekunden überschreiten, sollte man wieder zurück auf die rechte Spur wechseln. Man sollte dabei auch nie vergessen, dass die Behinderung durch unnötiges Fahren auf der linken Seite bis zu 80€ Geldbuße und einen Punkt in Flensburg bringen kann.
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Kommentar des Autors: Es muss nicht immer die rechte Spur sein…
Rechtsfahrgebot Autobahn Innerorts in Ortschaften außerorts außerhalb von Ortschaften zweispurig dreispurig mehrspurig Rechtsfahrgebot StVO Straßenverkehrsordnung erlaubt verboten nicht erlaubt