Überall ist nun zu lesen, dass der ab dem Geschwindigkeitsassistent ISA ab dem 6.07.2022 Pflicht in vielen Fahrzeugen wird, aber für welche Modelle gilt es nun genau? Was zur Einführung am 06. Juli 2022 für welche Fahrzeuge zum Thema Geschwindigkeitsassistent ISA gilt, klären wir darum einmal in diesem kleinen Ratgeber.
Ganz unumstritten ist der Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistance) nicht. Während viele Datenschützer*innen hier die Überwachung durch Kameras und Sensoren als bedenklich sehen, sind nicht wenige auch der Meinung, dass das System vielleicht noch nicht ganz so ausgereift ist, wie erhofft. Alles in allem soll es aber doch schon recht effektiv helfen, Unfälle durch eine automatische Regulierung der Geschwindigkeit zu reduzieren. Bindend ist es aber (noch) nicht, da die Person, die am Steuer sitzt, das System durch eigenes Schalten überstimmen kann. Zur Einführung ist ISA auch für die ersten sieben Jahre kostenfrei, danach liegt es dem Fahrzeughersteller frei, Geld zu verlangen.
Das Einführungsdatum zum 06.07.2022 ist aber nur der Pflichttermin für neue Fahrzeugmodelle, die nach diesem Stichtag hergestellt werden. Zwei Jahre später, also am 07.07.2024, soll es dann zu einer Pflicht für alle Neuwagen werden, die verkauft werden, so dass sich hier die Hersteller Gedanken über eine Nachrüstung machen müssen. Aktuell stellt sich die Frage der Nachrüstung für private Personen nicht, da es noch keine Pflicht zur Nachrüstung für die Fahrzeuge gibt, die bereits im Umlauf sind. Der Verkauf von privat an privat oder von gebrauchten Fahrzeugen durch Händler ist ebenfalls noch nicht geregelt, so dass es hier aktuell auf lange Sicht auch noch keine ISA Pflicht gibt.
Kommentar des Autors: Was haltet Ihr von ISA?
Geschwindigkeitsassistent ISA Intelligent Speed Assistance Pflicht Ab wann ist ISA Pflicht für ISA ab dem 06 Juli 2022 Geschwindigkeitsassistent für alle Wagen Geschwindigkeitsassistent für alle Neuwagen ISA Gebrauchtwagen
Ganz unumstritten ist der Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistance) nicht. Während viele Datenschützer*innen hier die Überwachung durch Kameras und Sensoren als bedenklich sehen, sind nicht wenige auch der Meinung, dass das System vielleicht noch nicht ganz so ausgereift ist, wie erhofft. Alles in allem soll es aber doch schon recht effektiv helfen, Unfälle durch eine automatische Regulierung der Geschwindigkeit zu reduzieren. Bindend ist es aber (noch) nicht, da die Person, die am Steuer sitzt, das System durch eigenes Schalten überstimmen kann. Zur Einführung ist ISA auch für die ersten sieben Jahre kostenfrei, danach liegt es dem Fahrzeughersteller frei, Geld zu verlangen.
Das Einführungsdatum zum 06.07.2022 ist aber nur der Pflichttermin für neue Fahrzeugmodelle, die nach diesem Stichtag hergestellt werden. Zwei Jahre später, also am 07.07.2024, soll es dann zu einer Pflicht für alle Neuwagen werden, die verkauft werden, so dass sich hier die Hersteller Gedanken über eine Nachrüstung machen müssen. Aktuell stellt sich die Frage der Nachrüstung für private Personen nicht, da es noch keine Pflicht zur Nachrüstung für die Fahrzeuge gibt, die bereits im Umlauf sind. Der Verkauf von privat an privat oder von gebrauchten Fahrzeugen durch Händler ist ebenfalls noch nicht geregelt, so dass es hier aktuell auf lange Sicht auch noch keine ISA Pflicht gibt.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Was haltet Ihr von ISA?
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