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Silver Dragon
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§54 StVZO Inhaltlich: Blinker dürfen nur gelbes Licht abgeben, Impulse zwischen 60 und 120 pro Minute.
Ausnahmen §54 (4):
"Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nivht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längseiten. "