Viele sind gerne für den Urlaub mit einem Caravan oder Wohnwagen unterwegs und wenn die Fahrt länger dauert fragen sich viele, ob ein zweiter Fahrer im hinteren Bereich schlafen darf oder ob man während der Fahrt die Einrichtung nutzen darf. Ob man das machen darf oder nicht klären wir darum einmal in diesem kurzen Ratgeber.
Natürlich darf man schlafen, aber eben nur angeschnallt auf den für die Fahrt vorgesehen Sitzen und das aufhalten im Wohnbereich während der Fahrt ist nicht erlaubt. Viele sehen dies anders und sind, leider, der Meinung, dass dies kein Problem wäre, aber die Gefahren sind nicht zu unterschätzen und darum ist selbst die Nutzung des WCs während der Fahrt nicht gestattet und auch in diesem Falle hat man erst zu parken. Wird man bei der Missachtung erwischt droht ein Bußgeld vom 30€, sollte dann sogar z.B. ein schlafendes Kind in einem Bett liegen drohen 40€ Verwarngeld und ein Punkt in Flensburg.
Ausnahmen gibt es definitiv keine und wenn man in Bewegung ist, haben sich alle Mitfahrer auf den entsprechenden Sitzplätzen angeschnallt zu befinden. Hier kann es zwar, je nach Größe und Gewicht des Fahrzeugs, Unterschiede bei den vorhandenen Gurten geben, aber zwingend zu nutzten sind sie auf jeden Fall. Steht man wirklich in einem Stau kann man natürlich auch die Toilette benutzen oder auch im Wohnmobil unterwegs sein. Vor der Weiterfahrt muss dann aber sicher gestellt sein, dass alles wieder gesichert und alle wieder an den korrekten Sitzplätzen angeschnallt sind.
Kommentar des Autors: Leider denken zu viele, sie können in den eigenen fahrenden vier Wänden machen, was sie wollen…
Während der Fahrt im Wohnwagen schlafen Während der Fahrt im Caravan schlafen Während der Fahrt im Camper schlafen Während der Fahrt im Wohnmobil schlafen erlaubt verboten Strafen Bußgeld Punkte in Flensburg
Natürlich darf man schlafen, aber eben nur angeschnallt auf den für die Fahrt vorgesehen Sitzen und das aufhalten im Wohnbereich während der Fahrt ist nicht erlaubt. Viele sehen dies anders und sind, leider, der Meinung, dass dies kein Problem wäre, aber die Gefahren sind nicht zu unterschätzen und darum ist selbst die Nutzung des WCs während der Fahrt nicht gestattet und auch in diesem Falle hat man erst zu parken. Wird man bei der Missachtung erwischt droht ein Bußgeld vom 30€, sollte dann sogar z.B. ein schlafendes Kind in einem Bett liegen drohen 40€ Verwarngeld und ein Punkt in Flensburg.
Ausnahmen gibt es definitiv keine und wenn man in Bewegung ist, haben sich alle Mitfahrer auf den entsprechenden Sitzplätzen angeschnallt zu befinden. Hier kann es zwar, je nach Größe und Gewicht des Fahrzeugs, Unterschiede bei den vorhandenen Gurten geben, aber zwingend zu nutzten sind sie auf jeden Fall. Steht man wirklich in einem Stau kann man natürlich auch die Toilette benutzen oder auch im Wohnmobil unterwegs sein. Vor der Weiterfahrt muss dann aber sicher gestellt sein, dass alles wieder gesichert und alle wieder an den korrekten Sitzplätzen angeschnallt sind.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Leider denken zu viele, sie können in den eigenen fahrenden vier Wänden machen, was sie wollen…
Während der Fahrt im Wohnwagen schlafen Während der Fahrt im Caravan schlafen Während der Fahrt im Camper schlafen Während der Fahrt im Wohnmobil schlafen erlaubt verboten Strafen Bußgeld Punkte in Flensburg