Servus,
ich baue am Samstag an meiner Maschine (ATV) ein Schneeschild hin. zusätzlich baue ich 2 Arbeitsscheinwerfer nach vorne, zwei nach hinten und hinten zwei Rundumkennleuchten drauf. (Siehe Bilder) Jetzt möchte ich von euch gerne wissen ob ich die zusätzlichen Lichter, die ich seperat über einen Schalter schalte, sowie das Schneeschild beim Tüv eintragen muss. Und falls ja, was sowas in etwa kostet.
Hallo,
zu den beiden
gelben Blinklichtern ist folgendes in der StVZO verankert:
§52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1.Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
Die Reinigung von Straßen, hier von Eis und Schnee dürfte ja bei dir gegeben sein denke ich mal. Aber Vorsicht: Deine gelben Blinkleuchten müssen ein zutreffendes und gültiges E- Prüfzeichen tragen und für diesen Einsatz geprüft worden sein. Sollte dies zutreffen, so ist eine Eintragung dieser Leuchten nicht erforderlich. Bezüglich der Fahrzeughöhe sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Da dürftest du aber keine Probleme bekommen.
Zu Frage 2:
Arbeitsscheinwerfer
Auch wieder §52 StVZO
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Auch diese Scheinwerfer müssen ein gültiges E-Pz. besitzen und als Arbeitsscheinwerfer zugelassen sein. Also nen Nebelscheinwerfer hinschrauben und fertig ist nicht:-)
Auch diese Scheinwerfer müssen nicht vom TÜV eingetragen bzw. abgenommen werden, wenn sie das E- Zeichen tragen wie oben erwähnt.
Zum Schneeschild:
Auch wenn es abnehmbar ist, muss für dieses Teil eine ABE bzw. ein Gutachten vorliegen.
Ist ja schließlich eine bauliche Veränderung.
Das kannst du ähnlich einer Anhängerkupplung sehen. Kannst auch teils abnehmen aber muss trotzdem eine ABE bzw. ein Gutachten (mit Eintragung durch a.a.S.) besitzen.
Solltest du keine Unterlagen zu dem Schild haben, so kommst du meiner Ansicht nach nicht um eine Einzelabnahme beim TÜV herum.
Grüße
Styla