Ein Fahrverbot ist in den seltensten Fällen für die betroffene Person eine willkommene Maßnahme, in der Regel wird das Fahrverbot ja aber auch nicht ohne Grund ausgesprochen. Nicht wenige sind der Meinung, man könne ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld umgehen und ob das stimmt, oder ob man andere Möglichkeiten hat, mit denen man ein Fahrverbot verhindern kann, klären wir in diesem kleinen Ratgeber.
Als erstes gleich der Hinweis, dass es eben NICHT möglich ist, ein Fahrverbot durch eine Zahlung eines höheren Bußgelds zu vermeiden. Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, so hat dies ja in den meisten Fällen einen driftigen Grund und dient als erzieherische Maßnahme, damit den jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer*innen klar wird, falsch gehandelt zu haben. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, durch die ein Fahrverbot zumindest verzögert und in ganz seltenen Fällen doch komplett verhindert werden kann.
Ganz verhindern kann man ein Fahrverbot in der Tat, wenn man ein sogenanntes Augenblicksversagen nachweisen kann, was aber auch sehr schwierig ist. Ein Beispiel wäre hier, laut dem ADAC, dass man eine Kreuzung bei Rot und auch ohne einen Schaden zu verursachen sicher überquert hat, aber eben nicht, weil man einfach bei Rot weitergefahren ist, sondern weil man eine falsche Ampel im Blick hatte und in der Annahme, dass man Grün hat, losgefahren ist. Solche Nachweise sind aber nicht einfach und ohne Zeugen hat man hier kaum Chancen.
Eine weitere Option, ein Fahrverbot komplett abzuwenden, wäre es, wenn man nachweisen kann, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt. Gründe wären hier ein möglicher Verlust der Arbeit oder auch zu pflegende Personen, die darauf angewiesen wären, dass man einen Führerschein hat. Da dies aber leicht auch einfach so gesagt ist, muss alles gut belegt werden können und in der Regel wird es auch durch ein Gerichtsverfahren geprüft, bei dem dann zum Beispiel der Arbeitgeber oder auch die zuständige Pflegestelle als Zeuge befragt werden, ob es wirklich keine anderen Lösungen gibt.
Verschieben kann man das Fahrverbot, da man zumindest als Ersttäter*in die Option hat, den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten selbst zu bestimmen. Reichen die 4 Monate nicht, oder man hat diese Wahl nicht, weil es nicht das erste Fahrverbot ist, kann man gegen das Urteil zum Fahrverbot Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt oder nicht, sollte man vorab zur Sicherheit mit einem Anwalt klären, aber wenn man die Möglichkeit nutzt, wird dadurch ein Verfahren ausgelöst und das Fahrverbot wird nicht aktiv, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist.
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Kommentar des Autors: Ein Fahrverbot ist nicht komplett in Stein gemeißelt, aber selten zu verhindern.
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