Fahrverbot trotz über einem Jahr

Diskutiere Fahrverbot trotz über einem Jahr im Verkehrsrechtmagazin Forum im Bereich AutoExtrem; Erst einmal Hallo ich bin nämlich neu hier. So nun mal zu den Fakten .Im Jahr 2002 und zwar am 10.12. hatte ich eine...
  • Fahrverbot trotz über einem Jahr Beitrag #1
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AlexP

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Erst einmal Hallo ich bin nämlich neu hier.
So nun mal zu den Fakten .Im Jahr 2002 und zwar am 10.12. hatte ich eine Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts von 44 kmh. Musste daraufhin die Faherlaubnis am 26.02.-25.03.2003 abgeben.Das zweite Delikt ereignete sich am 17.02.2004 wo ich ich 26 kmh zu schnell war.Jetzt soll ich die Fahrerlaubnis einen Monat abgeben weil es angeblich innerhalb der 1 Jahresfrist liegt.Bezieht sich diese Frist nicht auf die Tat?Oder auf die Abgabe des Führerscheins?Danke im voraus auf eure Antworten.
Gruß Alex
 
  • Fahrverbot trotz über einem Jahr Beitrag #2
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Golf 3 GTI-VR6

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Hi,

erstmal Herzlich Willkommen hier an Board !!

Zu deiner Frage:
Das Jahr gilt ab Rechtskräftigkeit des Urteils. Wenn du die Strafe akzeptierst (was du ja getan hast indem du deinen Lappen abgegeben hast) zählt von dem Tag an ein Jahr.
Bist du innerhalb dieses Jahres noch einmal mehr als 26 km/h zu schnell KANN, muss aber nicht, ein erneutes Fahrverbot verhängt werden.

Ich war auch innerhalb eines Jahres nochmal mehr als 26 zu schnell, hatte des erste aber durch einen Anwalt hinausgezögert, wodurch der Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit dieses ersten Urteils bereits NACH der 2ten Überschreitung lag. Musste (anscheinend deswegen) nur 1x den Lappen abgeben, weil es wie schon gesagt nach der 2ten Überschreitung lag.
Is das so zu verstehen? :D

Aber bei dir hat das wohl schon so seine Richtigkeit...

Greetz
Marcel
 
  • Fahrverbot trotz über einem Jahr Beitrag #3
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AlexP

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Hallo Marcel.
Erst einmal danke für die schnelle Antwort.Also wenn ich das richtig verstehe geht es um die Rechtskräftigkeit des zweiten Falls.Und der tritt doch in Kraft wenn man den Bussgeldbescheit bekommt und dieser ist mit dem Datum versehen 06.05.2004 und müsste doch somit verjährt sein oder sehe ich da was falch.
Gruss
 
  • Fahrverbot trotz über einem Jahr Beitrag #4
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Golf 3 GTI-VR6

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Hi,

also ehrlich gesagt überlege ich grad ob ich da ned was falsches gesagt habe zu der Rechtskräftigkeit...
Kann auch sein dass die dann schon eintrifft wenn du innerhalb einer Woche (oder warens 2?) keinen Einspruch gegen den Bescheid einlegst... Hmm... Ich glaub so war das... ?(

Weißt du noch wann du den ersten Bescheid bekommen hast?
 
  • Fahrverbot trotz über einem Jahr Beitrag #5
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AlexP

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Also der erste Bescheid ist Datiert mit dem 21.02.2003.So jetzt nochmal der 2. Bescheid hat das Datum vom 06.05.04 .Auch hier ist es ein Zeitraum von über einem Jahr.Der einzige Zeitraum der ein Jahr unterschreitet ist der zwischen dem 1. Bescheid (21.02.2003)und dem Tag an dem ich das zweite mal geblitzt wurde (17.02.04).Doch das wären ja zweierlei Maßstäbe oder ?
Gruss.
 
  • Fahrverbot trotz über einem Jahr Beitrag #6
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BluCosmic

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Soweit ich weiß, wird ein Urteil rechtskräftig, wenn nicht innerhalb einer Woche Widerspruch eingelegt wird. Also nach Ablauf dieser einen Woche..

Bin mir aber auch net 100pro sicher!
 
  • Fahrverbot trotz über einem Jahr Beitrag #7
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Golf 3 GTI-VR6

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AlexP schrieb:
Also der erste Bescheid ist Datiert mit dem 21.02.2003.So jetzt nochmal der 2. Bescheid hat das Datum vom 06.05.04 .Auch hier ist es ein Zeitraum von über einem Jahr.Der einzige Zeitraum der ein Jahr unterschreitet ist der zwischen dem 1. Bescheid (21.02.2003)und dem Tag an dem ich das zweite mal geblitzt wurde (17.02.04).Doch das wären ja zweierlei Maßstäbe oder ?
Gruss.

Hi,

aber die Tatzeite liegen doch auch mehr als ein Jahr auseinander oder?
Naja egal, hab da nochmal drüber nachgedacht und bin mir jetzt 100 % sicher dass es ab Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit gilt.
Heisst:
1. Bescheid vom 21.03.2003 ist Rechtskräftig ab 28.03.2003
2. Bescheid vom 06.05.2004 ist Rechtskräftig ab 13.05.2004

Und da vom 28.03.03 bis zum 13.05.04 mehr als ein Jahr liegen dürfte es da keine Probs mehr geben...

Greetz
Marcel
 
  • Fahrverbot trotz über einem Jahr Beitrag #8
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AlexP

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So erst mal danke für eure Untestützung.Ich hoffe ja nur das es das Ordnungsamt genau so sieht.Na wolln mal hoffen.
Noch einen schönen Sonntag .
Gruß Alex.
 
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