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AlexP
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Erst einmal Hallo ich bin nämlich neu hier.
So nun mal zu den Fakten .Im Jahr 2002 und zwar am 10.12. hatte ich eine Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts von 44 kmh. Musste daraufhin die Faherlaubnis am 26.02.-25.03.2003 abgeben.Das zweite Delikt ereignete sich am 17.02.2004 wo ich ich 26 kmh zu schnell war.Jetzt soll ich die Fahrerlaubnis einen Monat abgeben weil es angeblich innerhalb der 1 Jahresfrist liegt.Bezieht sich diese Frist nicht auf die Tat?Oder auf die Abgabe des Führerscheins?Danke im voraus auf eure Antworten.
Gruß Alex
So nun mal zu den Fakten .Im Jahr 2002 und zwar am 10.12. hatte ich eine Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts von 44 kmh. Musste daraufhin die Faherlaubnis am 26.02.-25.03.2003 abgeben.Das zweite Delikt ereignete sich am 17.02.2004 wo ich ich 26 kmh zu schnell war.Jetzt soll ich die Fahrerlaubnis einen Monat abgeben weil es angeblich innerhalb der 1 Jahresfrist liegt.Bezieht sich diese Frist nicht auf die Tat?Oder auf die Abgabe des Führerscheins?Danke im voraus auf eure Antworten.
Gruß Alex