Eine Frage die viele Im Moment betrifft und beschäftig ist, ob man durch die aktuelle Lage weiterhin theoretischen Unterricht Online für die Führerscheinprüfung haben kann, weil manche Schulen auch damit werben. Es ist vielen nicht wirklich klar, ob dieser Art von Unterricht erlaubt ist oder anerkannt wird. Welche Regelungen man für die theoretische Prüfung in den aktuellen Corona-Zeiten beachten sollte klärt dieser kurze Ratgeber.
Recht aktuell ist hier im Moment (Stand 08.04.20) eine Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zum Thema Online-Theorieunterricht, wie zum Beispiel der Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V. berichtete. Auch wenn der Begriff der Online-Theorieunterricht gerne verwendet wird, ist dieser laut Wettbewerbszentrale zum größten Teil wettbewerbswidrig. Hauptgrund sind dazu auch Paragraphen aus dem Fahrlehrergesetz durch die festgelegt wird, in welchen Räumlichkeiten der Unterricht statt zu finden hat, was durch Online-Kurse nicht gegeben sei.
Mit Sondergenehmigungen, die Fahrschulen dann allerdings nach § 54 FahrlG besitzen müssen, kann zwar Online theoretischer Unterricht gegeben werden, allerdings soll man sich vorher erkundigen, ob dieser auch im jeweiligen Bundesland anerkannt wird. Dazu darf der Unterricht keine neuen Kosten für den Fahrschüler bringen, womit auch das Ausbilden „schulfremder“ Schüler eigentlich unmöglich ist, sofern es zwischen den Schulen keine Verträge zur Unterstützung gibt. Dazu kommt, dass dieser Unterricht nur eine Unterstützung sein soll und keine „echten“ Theoriestunden ersetzen kann oder darf.
Wer es ganz genau wissen will, sollte immer auf der Webseite des Fahrlehrerverbands prüfen, ob es aktuelle Änderungen dieser Vorgaben gibt.
Kommentar des Autors: Auch wenn man oft von Online-Theorieunterricht liest, so ist dieser dann im Moment doch eher bedenklicher…
Corona,Covid19,Covid-19,Covid 19,Corvid19,Corvid 19,Corvid-19,Epidemie,Pandemie,Theorie,Unterricht,theoretischer Unterricht,Online-Theorie,Online-Theorieunterricht,erlaubt,verboten,nicht erlaubt
Recht aktuell ist hier im Moment (Stand 08.04.20) eine Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zum Thema Online-Theorieunterricht, wie zum Beispiel der Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V. berichtete. Auch wenn der Begriff der Online-Theorieunterricht gerne verwendet wird, ist dieser laut Wettbewerbszentrale zum größten Teil wettbewerbswidrig. Hauptgrund sind dazu auch Paragraphen aus dem Fahrlehrergesetz durch die festgelegt wird, in welchen Räumlichkeiten der Unterricht statt zu finden hat, was durch Online-Kurse nicht gegeben sei.
Mit Sondergenehmigungen, die Fahrschulen dann allerdings nach § 54 FahrlG besitzen müssen, kann zwar Online theoretischer Unterricht gegeben werden, allerdings soll man sich vorher erkundigen, ob dieser auch im jeweiligen Bundesland anerkannt wird. Dazu darf der Unterricht keine neuen Kosten für den Fahrschüler bringen, womit auch das Ausbilden „schulfremder“ Schüler eigentlich unmöglich ist, sofern es zwischen den Schulen keine Verträge zur Unterstützung gibt. Dazu kommt, dass dieser Unterricht nur eine Unterstützung sein soll und keine „echten“ Theoriestunden ersetzen kann oder darf.
Wer es ganz genau wissen will, sollte immer auf der Webseite des Fahrlehrerverbands prüfen, ob es aktuelle Änderungen dieser Vorgaben gibt.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Auch wenn man oft von Online-Theorieunterricht liest, so ist dieser dann im Moment doch eher bedenklicher…
Corona,Covid19,Covid-19,Covid 19,Corvid19,Corvid 19,Corvid-19,Epidemie,Pandemie,Theorie,Unterricht,theoretischer Unterricht,Online-Theorie,Online-Theorieunterricht,erlaubt,verboten,nicht erlaubt