Vor allem in sehr großen Städten gibt es immer mehr Fahrradstraßen und diese sind in erster Linie natürlich für Fahrräder gedacht. Nicht immer dürfen Autofahrer diese benutzen und wenn, gibt es natürlich auch Vorschriften und darum klären wir in diesem Ratgeber, was man als Autofahrer bei Fahrradstraßen beachten muss.
Fahrradstraßen werden natürlich in der Regel durch das oben im Header gezeigte Schild ausgewiesen und sind dann laut dem ADAC für Fahrräder und auch E-Scooter und Pedelecs zugelassen, wenn diese maximal 25 km/h fahren. Oft sieht man das Schild auch als Piktogramm auf der Straße und ein Schild bei dem der Radfahrer durchgestrichen ist, markiert das Ende dieser Fahrradstraße. Wann aber darf man mit einem Auto durch diese Straßen und was muss man dabei beachten?
Zeigt ein Schild dazu Piktogramme eines Autos oder eines Motorrads mit dem Zusatz „frei“, so dürfen diese auch durch die Fahrradstraße fahren. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt hier dann die maximale Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h und man muss besonders auf Radfahrer achten, denn in einer Fahrradstraße dürfen diese auch nebeneinander fahren, auch wenn dadurch dann vielleicht die Fahrbahn blockiert wird.
Davon abgesehen gilt aber trotzdem das Vorfahrtsrecht, so dass natürlich auch Radfahrer sich an die Regel für Rechts vor Links oder eventuell anders lautende Regelungen durch Verkehrsschilder halten müssen. Da viele Kinder unterwegs sein können, sollte man als Autofahrer aber besonders vorsichtig und vorausschauend fahren. Darf man mit seinem Wagen in eine solche Fahrradstraße fahren, kann man auch in dieser parken, sofern es nicht durch Schilder verboten wird.
Kommentar des Autors: Fahrradstraßen sind auch manchmal für Autos nutzbar, aber man muss sich an die Regeln halten.
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Fahrradstraßen werden natürlich in der Regel durch das oben im Header gezeigte Schild ausgewiesen und sind dann laut dem ADAC für Fahrräder und auch E-Scooter und Pedelecs zugelassen, wenn diese maximal 25 km/h fahren. Oft sieht man das Schild auch als Piktogramm auf der Straße und ein Schild bei dem der Radfahrer durchgestrichen ist, markiert das Ende dieser Fahrradstraße. Wann aber darf man mit einem Auto durch diese Straßen und was muss man dabei beachten?
Zeigt ein Schild dazu Piktogramme eines Autos oder eines Motorrads mit dem Zusatz „frei“, so dürfen diese auch durch die Fahrradstraße fahren. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt hier dann die maximale Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h und man muss besonders auf Radfahrer achten, denn in einer Fahrradstraße dürfen diese auch nebeneinander fahren, auch wenn dadurch dann vielleicht die Fahrbahn blockiert wird.
Davon abgesehen gilt aber trotzdem das Vorfahrtsrecht, so dass natürlich auch Radfahrer sich an die Regel für Rechts vor Links oder eventuell anders lautende Regelungen durch Verkehrsschilder halten müssen. Da viele Kinder unterwegs sein können, sollte man als Autofahrer aber besonders vorsichtig und vorausschauend fahren. Darf man mit seinem Wagen in eine solche Fahrradstraße fahren, kann man auch in dieser parken, sofern es nicht durch Schilder verboten wird.
Kommentar des Autors: Fahrradstraßen sind auch manchmal für Autos nutzbar, aber man muss sich an die Regeln halten.
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