Mit dem Fahrrad schnell einmal an den Autos vorbeigeschlängelt ist für so manchen Radfahrer leider normal und zurecht für viele Autofahrer nervig. Schnell kann es auch mal zu einem Schaden kommen und darum klären wir in diesem Kurztipp einmal die Frage, wer bei der Kollision eines Fahrrads gegen ein Auto für den Schaden zahlen muss.
Für viele gilt hier die Faustregel, dass die Kfz-Versicherung des Autofahrers den Schaden zahlt, wenn dieser im Auto sitzt. Das ist allerdings eben auch nur eine Faustregel und in den meisten Fällen auch schlicht falsch. Hat ein Fahrradfahrer aus eigener Schuld heraus einen Wagen beschädigt, kann man die Schuld und die Kosten kaum den Fahrzeughalter anlasten. Wurde mit einem Fahrrad Schaden an einem Auto erzeugt, greift hier in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Radfahrers. Dies gilt auch selbst dann, wenn durch den Unfall auch Schadenersatz an den Autofahrer zu leisten ist.
Es gibt aber auch Urteile, bei denen ein Autofahrer auf seinen Kosten sitzenbleibt. Zum Beispiel hatte ein Autofahrer auf Übernahme der Reparaturkosten geklagt, weil ein neben seinem Auto stehendes Fahrrad umkippte. Der Radfahrer weigerte sich zu zahlen, da das Fahrrad korrekt stand als er es dort zurückließ. Laut Urteil konnte nicht geklärt werden, warum das Fahrrad gegen den Wagen kippte und da man dadurch eine Schuld durch dritte nicht ausschließen konnte, musste der Radfahrer nicht für die Kosten aufkommen und der Pkw-Fahrer musste diese selbst tragen.
Kommentar des Autors: Nicht immer muss der Besitzer des Rades bei Schäden durch das Rad am Auto auch zahlen.
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Für viele gilt hier die Faustregel, dass die Kfz-Versicherung des Autofahrers den Schaden zahlt, wenn dieser im Auto sitzt. Das ist allerdings eben auch nur eine Faustregel und in den meisten Fällen auch schlicht falsch. Hat ein Fahrradfahrer aus eigener Schuld heraus einen Wagen beschädigt, kann man die Schuld und die Kosten kaum den Fahrzeughalter anlasten. Wurde mit einem Fahrrad Schaden an einem Auto erzeugt, greift hier in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Radfahrers. Dies gilt auch selbst dann, wenn durch den Unfall auch Schadenersatz an den Autofahrer zu leisten ist.
Es gibt aber auch Urteile, bei denen ein Autofahrer auf seinen Kosten sitzenbleibt. Zum Beispiel hatte ein Autofahrer auf Übernahme der Reparaturkosten geklagt, weil ein neben seinem Auto stehendes Fahrrad umkippte. Der Radfahrer weigerte sich zu zahlen, da das Fahrrad korrekt stand als er es dort zurückließ. Laut Urteil konnte nicht geklärt werden, warum das Fahrrad gegen den Wagen kippte und da man dadurch eine Schuld durch dritte nicht ausschließen konnte, musste der Radfahrer nicht für die Kosten aufkommen und der Pkw-Fahrer musste diese selbst tragen.
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Kommentar des Autors: Nicht immer muss der Besitzer des Rades bei Schäden durch das Rad am Auto auch zahlen.
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