Im Grunde genommen ist doch lächerlich, hier noch darauf einzugehen, denn wären es ttsächlich die Fachleute, wie sie es hier vorgeben, dann wüssten sie doch selber, welchen Vollmüll sie hier schreiben.
Allerdings ist es für das Forum und insbesondere die anfragenden User hier "merkwürdig", wenn sich Leute aufgrund irgendwelcher totalen Selbstüberschätzung oder vielleicht auch Vorsatz derartig aufspielen, dass hier tatsächlich fragende User in Bußgelder, Strafen, Aufbauseminare und ähnliche Geschichten reingequatscht werden.
Hier und auch in anderen Bereichen dieses Forums stellen einige User und auch Mods vorsätzlich dumm und lassen andere in Strafen laufen, nur um ihr eigenes Ego zu polieren. Da fragt man sich, was denn im Realleben bei denen so abgeht, dass sie hier derartige Geschichten drehen.
Vielleicht hat einer der "Fachleute" darauf mal eine Antwort?
Ist ja nicht nur hier, es gibt Personen hier, die (dummerweise unter gleichem Usernamen wie hier) auch in anderen Forum genau den gleichen Müll in genau der gleichen "großzügigen" Art reinschreiben und auch dort regelmäßig auf die Nase fallen, aber wenn es gebraucht wird, dann soll es so sein.
(@chevy1992, wenn Du schon so präzise bist, dann sollte doch wenigstens das Geburtsdatum überall gleich sein, einmal 57 Jahre alt und woanders 48 (grüße an walpurgis) ist doch schon eher lapsich)
Nundenn: Allein schon dieser fachliche Hinweis
71/127/EWG Anhang III
2003/97/EG
zeigt das "tatsächliche" Fachwissen.
Diese Richtlinie existiert und nach dieser Richtlinie kann man tatsächlich auf den Innenspiegel legal verzichten, wenn keine Durchsichtmöglichkeit nach hinten vorhanden ist, allerdings "funktioniert" dieses Argument nur dann, wenn man "ganz zufällig" ein paar Sachen "vergisst", andere "verwechselt" und ansonsten anscheind auch nicht so richtig durchblickt:
1. Hier wurde wohl etwas übersehen:
Sowohl die 71/127/EWG, wie auch die Nachfolgeregelung 2003/97/EG gehören beide in den Bereich "Erteilung für die EG-Typgenehmigung von Fahrzeugen", interessiert also nur die Fahrzeughersteller, wenn sie ein Fahrzeugtyp erstmalig zur grundsätzlichen Überprüfung der Zulässigkeit für einen Verkauf innerhalb der EU einer Prüfstelle vorstellen.
2. Dann wurde nicht so ganz durchgeblickt:
Die Hersteller-BE bleibt nur bestehen, wenn auch das Fahrzeug "as it is" bleibt, hat es einen Innenspiegel, dann hat es den und muss ihn auch behalten.
Ansonsten wäre auch ein legales Entfernen von Sicherheitsgurten, Airbags, Nebelschlusleuchten, Blinkern, ... völlig legal und eintragungsfrei möglich, ist es aber nicht.
Wie sollte dies auch zulässig möglich sein, ein eintragbares Teilegutachten oder eintragungsfreie ABE für ein nicht vorhandenes Bauteil gibt es nicht. Ansonsten darfst Du hier gerne mal die ABE für einen nicht mehr vorhandenen Spiegel posten.
3. Dann wurden doch zufällig einige Worte mitten im Satz vergessen:
Für PKWs tritt 2010 die Vorschrift 2003/97/EG in Kraft. Für Fahrzeuge ab diesem Erstzulassungsjahr ist dann ein Kamerasystem erforderlich, wenn man im Innenspiegel nicht genügend sieht.
Der vollständige Satz lautet nämlich:
"Die neue Vorschrift tritt für neue Genehmigungen am 26.Januar 2006 und für die erste Zulassung am 26.Januar 2010 (Fahrzeugklassen M1 und N1, also Pkw und leichte Nfz) bzw.ab dem 26.Januar 2007 (Fahrzeuge aller ande- ren Klassen) in Kraft."
Somit: Alle Fahrzeuge der Klassen M1 (allgemeinsprachlich als PKW bezeichnet) und der Klasse N1 (kleine Nutzfahrzeuge oder auch Kleintransporter), die ihre "Hersteller-BE" nach dem 26.1.2006 erhalten haben, benötigen den Innenspiegel nicht mehr, wenn hinten zu ist.
Aber alle anderen Fahrzeuge müssen ihn weiterhin haben.
4. Da das Fahrzeug vom "diskussions-auslösenden" Antreyu ein Golf 3 ist, dürfte dieser Fahrzeugtyp kaum seine Hersteller-BE erst nach Ende Januar 2006 erhalten haben. Für Zeitreisende gibt es wichtigere Foren.
5. Wäre man tatsächlich "Fachmann", dann hätte man doch eigentlich spätestens über die Tatsache stolpern müssen, dass es ZWEI §56 der StVZO gibt, BEIDE sind gültig und BEIDE sind unterschiedlich:
Einmal der "Normale" für "Altfahrzeuge" und einmal der "neuere", der eben auf der 2003/97/EG basiert, der hat deshalb auch den Zusatz: "(Fassung gem. 28. StVZOÄndV)", dem der "Altfahrzeug" §56 fehlt. Es gibt halt Fahrzeuge auf der Straße, die ihre Hersteller BE nach dem 26.1.2006 erhalten haben und genau diese Fahrzeuge würden mit dem "alten" §56 mangelhaft / unzlässig sein, ebenso wie "Altfahrzeuge" mit einer Hersteller BE vor dem 26.1.2006 für den "neuen §56" auch mangelhaft und unzulässig wären.
6. Wenn man tatsächlich Fachmann wäre, wieso muss man dann einen Wohnmobil-Umbau ablehnen / Nachrüstung fordern, nur weil der Innenspiegel fehlt, obwohl man im umgebauten Ford Transit ohnehin nur noch ins eingebaute Klo schauen kann. Wieso gibt es den Prüfpunkt 302, der einen fehlenden Innenspiegel als "erheblicher Mangel" klar bezeichnet.
Ich bestreite nicht, dass es Prüfer / Sachverständige gibt, die dies aufgrund einer vorhandenen Sinnüberlegung nicht bemängeln, aber gesetzlich korrekt ist das nicht, auch wenn die gesetzliche Forderung tatsächlich unsinnig ist.
Aber vielleicht "stören" sich die echten Fachleute auch daran, das ich hier flapsig von "HU-Richtlinie" geschrieben habe und dies nicht korrekt als "Anlage VIIIa zur StVZO (§ 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2), Durchführung der Hauptuntersuchung, in der derzeit gültigen Fassung BGBl. I 2006, 485 - 492".
Einfach mal reinschauen, da findet sich unter Absatz 4 "Untersuchungskriterien" dann der Unterpunkt 3 mit "Sichtverhältnisse", wo dann zugehörend zu der 3 dann der Mängelpunkt zu den Spiegeln (vermutlich nur zufällig), sich dann 302 nennt.
Werde mir zukünftig verkneifen, auf merkwürdige Hinweise mit eventuellen Kollatteralkosten genauer einzugehen, wie auch in den anderen Foren dürfen dann die User selber entscheiden, was sie machen. Allerdings wissen sie dann auch gleich, wem sie ein Dankschreiben für die eventuellen Strafen, Kosten oder Laufereien wegen verweigerter Plaketten per PN schicken dürfen.