Bei Nebel fährt nicht jeder gerne und man muss ja auch auf einiges achten. In diesem Kurztipp haben wir ein paar Tipps und Tricks zum Fahren bei Nebel und klären auch die Frage wann man eigentlich die Nebelschlussleuchte oder die Nebelscheinwerfer nutzen darf und wann nicht.
Generell muss man ohnehin vorrausschauend fahren und bei Nebel muss man natürlich noch besser aufpassen als man dies ohnehin machen würde. Man darf aber eben auch die Straße nicht einfach so gut wie möglich ausleuchten, denn dies würde ja andere Verkehrsteilnehmer behindern.
Nebelscheinwerfer darf man laut ADAC immer dann einsetzen wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee stark eingeschränkt wird. Verfügt der Wagen über zwei Nebelscheinwerfer darf man dann anstatt des Abblendlichts auch das Standlicht nutzen, also die Kombination aus Positions- und Rückleuchten.
Die Nebelschlussleuchte darf nicht sofort eingeschaltet werden und damit man sie nutzen kann muss die Sichtweite unter 50 Meter fallen. Wird sie bei besserer Sicht eingeschaltet können Fahrer hinter dem eigenen Wagen geblendet werden, darum sollte man die Nebelschlussleuchten umgehend wieder abschalten wenn sich der Nebel lichtet. Im Zusammenhang dazu darf man bei Sichtweiten unter 50 Metern auch nicht schneller als 50km/h fahren.
Nebelschlussleuchten dürfen auch innerhalb von Ortschaften eingeschaltet werden, denn dort kann die Sicht natürlich genau so schlecht sein. Es gibt allerdings keine Pflicht Nebelschlussleuchten zu verwenden, egal wie schlecht die Sicht ist. Nutzt man diese hingegen grundlos muss man mit einer Geldstrafe von 20€ rechnen, gefährdet man andere Teilnehmer oder verursacht einen Unfall muss man mit 25€ bis 35€ rechnen, von eventuellen weiteren Strafen natürlich abgesehen.
Kommentar des Autors: Viel hilft viel sagt man, aber man sollte wissen wann man Nebelschlussleuchten einsetzen darf und wann nicht.
Auto,Kfz,Wagen,Fahrzeug,fahren bei Nebel,Fahren mit Nebelschlussleuchten,Fahren mit Nebelscheinwerfer
Generell muss man ohnehin vorrausschauend fahren und bei Nebel muss man natürlich noch besser aufpassen als man dies ohnehin machen würde. Man darf aber eben auch die Straße nicht einfach so gut wie möglich ausleuchten, denn dies würde ja andere Verkehrsteilnehmer behindern.
Nebelscheinwerfer darf man laut ADAC immer dann einsetzen wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee stark eingeschränkt wird. Verfügt der Wagen über zwei Nebelscheinwerfer darf man dann anstatt des Abblendlichts auch das Standlicht nutzen, also die Kombination aus Positions- und Rückleuchten.
Die Nebelschlussleuchte darf nicht sofort eingeschaltet werden und damit man sie nutzen kann muss die Sichtweite unter 50 Meter fallen. Wird sie bei besserer Sicht eingeschaltet können Fahrer hinter dem eigenen Wagen geblendet werden, darum sollte man die Nebelschlussleuchten umgehend wieder abschalten wenn sich der Nebel lichtet. Im Zusammenhang dazu darf man bei Sichtweiten unter 50 Metern auch nicht schneller als 50km/h fahren.
Nebelschlussleuchten dürfen auch innerhalb von Ortschaften eingeschaltet werden, denn dort kann die Sicht natürlich genau so schlecht sein. Es gibt allerdings keine Pflicht Nebelschlussleuchten zu verwenden, egal wie schlecht die Sicht ist. Nutzt man diese hingegen grundlos muss man mit einer Geldstrafe von 20€ rechnen, gefährdet man andere Teilnehmer oder verursacht einen Unfall muss man mit 25€ bis 35€ rechnen, von eventuellen weiteren Strafen natürlich abgesehen.
Kommentar des Autors: Viel hilft viel sagt man, aber man sollte wissen wann man Nebelschlussleuchten einsetzen darf und wann nicht.
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