Im Rahmen des Dieselskandals sind schon einige Urteile gefallen, viele wurden nun aber ausgesetzt, da man sich hier durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes eine verbraucherfreundliche Änderung verspricht. Welches Urteil genau Klagen im Rahmen des Dieselskandals für Verbraucher*innen eher zum Erfolg führen könnte, fassen wir hier kurz zusammen.
Es geht hier im Besonderen um das sogenannte Thermofenster, bei dem es sich allerdings nicht um ein echtes Fenster handelt, sondern um einen bestimmten Bereich von Temperaturen, also wie bei einem Zeitfenster, in denen die Abgasreinigung durch Abgasrückführung in einem Wagen reduziert wird, so dass dann der Wagen die EU-Umweltregularien nicht mehr einhält. Die Temperaturen sollen dabei bei ca. 15 Grad bis 30 Grad Außentemperatur liegen, so dass die Abgasreinigung eben sehr oft ausgehebelt wäre und die EU-Umweltregularien nicht mehr eingehalten werden können.
Bisher konnten sich Hersteller damit aus der Verantwortung ziehen, dass das Thermofenster eben so arbeiten würde, was aber vielen Personen als Argument nicht ausreicht, da diese der Meinung waren, ein dauerhaft schadstoffarmes Fahrzeug erworben zu haben. Durch ein aktuelles Urteil des EuGH vom 21.03.2023 gegen Mercedes wurde bekräftigt, dass der Hersteller wohl grob fahrlässig gehandelt habe, da die Funktion des Thermofensters für Verbraucher*innen nicht klar kommuniziert wurde. Aktuell ist das Urteil aber noch nicht allgemeingültig und es ist eine Grundsatzentscheidung vor dem obersten deutsche Zivilgericht am 08.05.2023 abzuwarten. Allerdings kann das Ganze auch wieder völlig kippen, wenn die ebenfalls involvierte Aufsichtsbehörde die Technik des Thermofensters als zulässig einstuft.
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Kommentar des Autors: Was sagt Ihr zum Thema Thermofenster? Macht eben, was es soll, oder Betrug?