Vieles ist aktuell ein wenig anders, als man es noch vor wenigen Wochen gewohnt war. Die Situation wirft viele Fragen auf und so auch die, ob man bei einem Unfall nun trotzdem Helfen muss, oder ob man es aus Angst vor Ansteckung verweigern kann. Ob es Sonderregelungen für Erste Hilfe durch die Corona-Gefahr gibt klärt dieser kurze Ratgeber.
Auch wenn die Antwort dem einen oder anderen Unbehagen bereiten wird, ist es trotz allem auch in diesen Zeiten durch § 323c Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, denn der Paragraph regelt klar was eine Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen nach sich ziehen kann:
Allerdings soll und muss man hier natürlich auch die Vorschriften beachten und sollte sofort zu einem Mundschutz und zu Handschuhen greifen, und diese auch dem Verunfallten anziehen wenn möglich. Wichtige Schritte, die man laut ADAC beachten sollte, sind dann:
Kommentar des Autors: Auch in diesen Zeiten sind die Regelungen hier klar und sollten auch beachtet werden.
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Auch wenn die Antwort dem einen oder anderen Unbehagen bereiten wird, ist es trotz allem auch in diesen Zeiten durch § 323c Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, denn der Paragraph regelt klar was eine Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen nach sich ziehen kann:
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Allerdings soll und muss man hier natürlich auch die Vorschriften beachten und sollte sofort zu einem Mundschutz und zu Handschuhen greifen, und diese auch dem Verunfallten anziehen wenn möglich. Wichtige Schritte, die man laut ADAC beachten sollte, sind dann:
- Unfallstelle absichern
- Notruf absetzen mit 112 für ganz Europa
- Sofern man sich nicht selbst gefährdet, sollte man den Verunfallten mit dem Rautek-Rettungsgriff aus dem Auto ziehen
- Prüfen, ob die Person bei Bewusstsein ist
- Stabile Seitenlage wenn es bewusstlos ist aber normal atmet
- Herz-Lungen Massage wenn der Verunfallte nicht bei Bewusstsein ist und schlecht oder gar nicht atmet
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Auch in diesen Zeiten sind die Regelungen hier klar und sollten auch beachtet werden.
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