trinityjck
Threadstarter
- Dabei seit
- 08.08.2005
- Beiträge
- 5
Hallo,
ich hab mir für mein Spassgerät ein paar gebrauchte Tieferlegungsfedern besorgt.
Das Problem ist, dass die Beschriftung der Teile zumindest an der Hinterachse nicht mehr vorhanden ist. Die waren mal pulverbeschichtet (und darauf hat man die orig. Bez. gedruckt), aber die Beschichtung ist mit der Zeit 'unterrostet' worden und dann abgeblättert.
Neue Federn gibt's leider nicht mehr für mein Auto und der Hersteller der Gebrauchten, die ich hier hab, hat schon vor Jahren dicht gemacht. Dazu kommt noch, dass die Federn hier mehr als selten sind und es quasi unmöglich ist nochmal welche (für'n Vergleich o.Ä.) zu bekommen.
Die Federn der VA sind ohne weiteres zu identifizieren. Das orig. Gutachten sowie eine Briefkopie aus'm alten Fzg. (nutzlos ?) habe auch noch.
Nun hat mir der freundliche Mensch beim TÜV Nord vorhin erklärt, dass er die Teile nicht einträgt, sofern für ihn nicht ersichtlich ist, dass sie zum Gutachten gehören.
Zumindest für mich als Laien sind die Teile aber dem Gutachten zuzuordnen, da dort auch Punkte wie 'Federlänge unbelastet', Windungsanzahl, Draht-Durchmesser und Farbe aufgeführt sind.
Nun würde mich interessieren, ob es dem SV tatsächlich untersagt ist, nach den o.g. Merkmalen zu entscheiden, ob er das nach eigenem Ermessen tun kann/muss oder ob es noch eine andere Möglichkeit gibt.
Danke,
Jan
ich hab mir für mein Spassgerät ein paar gebrauchte Tieferlegungsfedern besorgt.
Das Problem ist, dass die Beschriftung der Teile zumindest an der Hinterachse nicht mehr vorhanden ist. Die waren mal pulverbeschichtet (und darauf hat man die orig. Bez. gedruckt), aber die Beschichtung ist mit der Zeit 'unterrostet' worden und dann abgeblättert.
Neue Federn gibt's leider nicht mehr für mein Auto und der Hersteller der Gebrauchten, die ich hier hab, hat schon vor Jahren dicht gemacht. Dazu kommt noch, dass die Federn hier mehr als selten sind und es quasi unmöglich ist nochmal welche (für'n Vergleich o.Ä.) zu bekommen.
Die Federn der VA sind ohne weiteres zu identifizieren. Das orig. Gutachten sowie eine Briefkopie aus'm alten Fzg. (nutzlos ?) habe auch noch.
Nun hat mir der freundliche Mensch beim TÜV Nord vorhin erklärt, dass er die Teile nicht einträgt, sofern für ihn nicht ersichtlich ist, dass sie zum Gutachten gehören.
Zumindest für mich als Laien sind die Teile aber dem Gutachten zuzuordnen, da dort auch Punkte wie 'Federlänge unbelastet', Windungsanzahl, Draht-Durchmesser und Farbe aufgeführt sind.
Nun würde mich interessieren, ob es dem SV tatsächlich untersagt ist, nach den o.g. Merkmalen zu entscheiden, ob er das nach eigenem Ermessen tun kann/muss oder ob es noch eine andere Möglichkeit gibt.
Danke,
Jan