Wenn das Wunschauto nicht von einem Vertragshändler gekauft wurde, muss genau hingeschaut werden.
Auf den ersten Blick seriös wirkende Verkäufer, bieten unter Umständen Automodelle viel zu teuer an und in manchen Fällen muss nach dem Kauf auch noch ordentlich in die Tasche gegriffen werden, denn oft wird nach wenigen Kilometern ein erster teurer Werkstattbesuch fällig. Da stellt sich die Frage: Kann ein privat gekauftes Fahrzeug zurückgegeben werden?
Normalerweise ist im Kaufvertrag für ein privates Auto die Gewährleistung ausgeschlossen. Also was tun, wenn nach ein paar Tagen das gerade erworbene Fahrzeug z.B. einen Motorschaden erleidet. Die Empörung ist dann erstmal groß, aber so einfach kann ein privat gekauftes Auto nicht zurückgegeben werden. Das ist nur möglich, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.
Unterschiede der Gewährleistung von privat und gewerblich gekauften Autos
Die Unterschiede von privat oder gewerblich gekauften Autos sind vom Gesetzgeber in Bezug auf die Gewährleistung klar geregelt:
In der Regel findet sich in Formularverträgen für den privaten Autoverkauf diese Formulierung zum Ausschluss der Sachmängelhaftung. Somit kann der private Verkäufer nicht für Mängel am Fahrzeug haftbar gemacht werden.
Wie und wann man einen Gebrauchtwagen zurückgeben kann
Sofern die Formulierung im Vertrag fehlt oder wenn Mängel auf arglistige Weise verschwiegen wurden, kann man vom Vertrag zurücktreten und somit das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben.
Zurückgeben kann man es auch, wenn der private Verkäufer eine Garantie übernommen hat.
Oft sieht man auf einem Verkaufsschild Angaben wie: „Motor läuft fehlerfrei“ oder „Pkw ist rostfrei“ – dies gilt als eine Zusage, denn hier verspricht der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft, aus der sich eine Übernahme der Gewähr ableiten lässt.
Sollte also der Verkäufer eine bestimmte Zusicherung bzw. Garantie geben, haftet er dafür.
Verschweigt der Verkäufer bekannte oder wahrscheinliche Mängel, dann handelt er mit Arglist. Ebenso verhält es sich mit einem Unfall- oder Motorschaden, darauf muss der Verkäufer eindeutig hinweisen. Allerdings liegt dann im Ernstfall die Beweislast bei dem Käufer, dass dieser mit Arglist vom Verkäufer getäuscht wurde.
Um letztendlich vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine eventuelle Kaufpreisminderung verlangen zu können, muss dem Verkäufer Gelegenheit zur Mängelbeseitigung (insgesamt zwei Nachbesserungsversuche) oder alternativ eine Lieferung eines Ersatzfahrzeuges gegeben werden.
Es ist immer ratsam einen Kfz-Experten zu einem anstehenden Kauf von einem privaten Gebrauchtwagen mitzunehmen.
Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, dann lässt man das Auto vor dem Kauf in einer Kfz-Werkstatt auf Mängel überprüfen.
Auf den ersten Blick seriös wirkende Verkäufer, bieten unter Umständen Automodelle viel zu teuer an und in manchen Fällen muss nach dem Kauf auch noch ordentlich in die Tasche gegriffen werden, denn oft wird nach wenigen Kilometern ein erster teurer Werkstattbesuch fällig. Da stellt sich die Frage: Kann ein privat gekauftes Fahrzeug zurückgegeben werden?

Unterschiede der Gewährleistung von privat und gewerblich gekauften Autos
Die Unterschiede von privat oder gewerblich gekauften Autos sind vom Gesetzgeber in Bezug auf die Gewährleistung klar geregelt:
- Gewerbliche Händler müssen ihren Kunden für einen Gebrauchtwagen grundsätzlich eine Gewährleistung von mindestens 12 Monaten einräumen. Anders sieht das bei Neuwagen aus, hier müssen gewerbliche Händler die Frist auf 2 Jahre festlegen.
- Anders sieht es mit der sogenannten „Sachmängelhaftung“ bei Verkäufen von einer Privatperson aus: Hier darf eine Gewährleistung ausgeschlossen werden, dies ist aber nicht automatisch so - der private Verkäufer muss ausdrücklich den Gewährleistungsausschluss erklären. Dies kann entweder auf mündlichen Wege erfolgen oder, wenn der Verkäufer auf Nummer sicher gehen möchte, muss er das in die Regelung des Kaufvertrages mit aufnehmen.
In der Regel findet sich in Formularverträgen für den privaten Autoverkauf diese Formulierung zum Ausschluss der Sachmängelhaftung. Somit kann der private Verkäufer nicht für Mängel am Fahrzeug haftbar gemacht werden.
Wie und wann man einen Gebrauchtwagen zurückgeben kann
Sofern die Formulierung im Vertrag fehlt oder wenn Mängel auf arglistige Weise verschwiegen wurden, kann man vom Vertrag zurücktreten und somit das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben.
Zurückgeben kann man es auch, wenn der private Verkäufer eine Garantie übernommen hat.
Oft sieht man auf einem Verkaufsschild Angaben wie: „Motor läuft fehlerfrei“ oder „Pkw ist rostfrei“ – dies gilt als eine Zusage, denn hier verspricht der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft, aus der sich eine Übernahme der Gewähr ableiten lässt.
Sollte also der Verkäufer eine bestimmte Zusicherung bzw. Garantie geben, haftet er dafür.
Verschweigt der Verkäufer bekannte oder wahrscheinliche Mängel, dann handelt er mit Arglist. Ebenso verhält es sich mit einem Unfall- oder Motorschaden, darauf muss der Verkäufer eindeutig hinweisen. Allerdings liegt dann im Ernstfall die Beweislast bei dem Käufer, dass dieser mit Arglist vom Verkäufer getäuscht wurde.
Um letztendlich vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine eventuelle Kaufpreisminderung verlangen zu können, muss dem Verkäufer Gelegenheit zur Mängelbeseitigung (insgesamt zwei Nachbesserungsversuche) oder alternativ eine Lieferung eines Ersatzfahrzeuges gegeben werden.
Es ist immer ratsam einen Kfz-Experten zu einem anstehenden Kauf von einem privaten Gebrauchtwagen mitzunehmen.
Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, dann lässt man das Auto vor dem Kauf in einer Kfz-Werkstatt auf Mängel überprüfen.
(Bildquelle: paolo cordoni/iStock/Thinkstock)