Dieser Eintrag in der Felgen-ABE ... Bedeutung?

Diskutiere Dieser Eintrag in der Felgen-ABE ... Bedeutung? im TÜV-Fragen Forum im Bereich AutoExtrem; Was mir bei der ABE meiner Felgen noch aufgefallen ist, ist folgendes ... Wortlaut: Und dieser Zusatz auf der Homepage des Felgenherstellers...
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Snake Plissken

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Was mir bei der ABE meiner Felgen noch aufgefallen ist, ist folgendes ... Wortlaut:

Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, NICHT erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu veranlassen

Und dieser Zusatz auf der Homepage des Felgenherstellers:

Wichtiger Hinweis zur ABE
Selbst wenn die Reifengröße und/oder Raddimension noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, entfällt ein entspre-
chender Eintrag. Ausschlaggebend dafür ist eine Auflage im Gutachten, welche besagt, daß die Berichtigung der Fahrzeug-
papiere dann nicht erforderlich ist, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält ( Auflage A02 ). Diese Freistellung ist in der ABE folgendermaßen formuliert : " Abweichend von den
Bestimmungen des § 27 StVZO ( Berichtigung der Fahrzeugpapiere ) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten
Reifen-oder Felgengröße (...) nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde ( Zu-
lassungsstelle ) zu veranlassen." Die ABE muß natürlich immer mitgeführt werden.

Wenn Sie also eine ABE bei uns beziehen, und Sie die Reifengrösse fahren, die in unserer Liste fett geschrieben ist,
können Sie sich den Gang zum TÜV und das Eintragen sparen !!

Hier steht eben die C-Klasse dabei mit einigen Auflagen bezüglich Achslast usw. die aber alle erfüllt sind, hab extra jeden Einzelnen durchgecheckt. Und die 215/45/17, die ich verwende, stehen ja in der ABE drin.

Wenn ich jetzt nicht völlig verblödet bin (was mir meine Frau immer wieder gerne abspricht) und ich richtig lese, dann müsste ich die in der ABE aufgeführten Reifengrößen gar nicht eintragen lassen. Oder täusche ich mich da. Dies würde doch bedeuten, dass ich aufgrund dieser ABE die Felgen beim TÜV weder abnehmen lassen, noch eintragen lassen muss ... oder täusche ich mich da?

Es sind AMG-Nachbau-17er von INTRA Fleischmann & Wacker GmbH mit originaler ABE + KBA-Nummer.

MfG

Snake Plissken
 
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country1

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genau so ist es. wenn du die bedingungen der abe erfüllst, brauchst du nicht zum tüv. wenn du aber zb nicht 215 sondern zb 225 draufmachst wäre die abe wertlos. dann müstest du trotzdem zum tüv.
 
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astracar

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Tach!

Momentmoment! Wir reden hier von 2 grundverschiedenen Dingen:

1. Berichtigung nach §27 StVZO heißt nicht, dass das Fz beim TÜV vorgeführt werden muss! Es würde lediglich bedeuten, dass die Reifengröße in den Papieren "nachgetragen" werden müsste...und das nur von der Zul.-Behörde. Rein theoretisch zumindest...

2. Abnahme beim TÜV erfolgt nach § 19(3) oder § 19(2) i.V.m.§ 21 StVZO: Aber nur, wenn es die Auflagen erfordern, Also z.B. A01 (sinngemäß): "Der vorschriftsmäßige Zustand ist durch einen aaS oder PI...zu bescheinigen..." Ergo Eintrag erforderlich! Was aber nicht gleichbedeutend mit Berichtigung der Fz.-Papiere ist, weil diese Anbaubestätigung lediglich bis zur nächsten Befassung der Papiere seitens der Zul.-Behörde mitgeführt werden muss.
Fazit: Wenn keine direkte Auflage zum eintragen vermerkt ist, mitführen und gut ist.

gby
jl
 
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Snake Plissken

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Ob halt die "Grünen" - sagen wir es mal deutlich - auch so "gescheit" sind und die ABE dann richtig deuten können (da dieser Eintrag für manche Leute doch etwas unverständlich wirkt)?
 
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GTX

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Das die nicht vom TÜV abgenommen werden müssen könnte damit zusammenhängen das dein Modell auf Wunsch ab Werk mit eben jenen Reifen lieferbar war. Ich habe serienmässig 235 / 40 R17 drauf. Hole ich mir jetzt Felgen eines anderen Herstellers mit den gleichen Angaben wie meine originalen Alus und verwende die gleichen Reifengrösse brauche ich nichts beim TÜV abnehmen zu lassen.

Steht übrigens bei meinen Winteralus auch drin: Abnahme durch den TÜV bei Verwendung der serienmässig lieferbaren Reifengrössen nicht nötig, jedoch muß die ABE immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
 
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astracar

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GTX schrieb:
Hole ich mir jetzt Felgen eines anderen Herstellers mit den gleichen Angaben wie meine originalen Alus und verwende die gleichen Reifengrösse brauche ich nichts beim TÜV abnehmen zu lassen.

Steht übrigens bei meinen Winteralus auch drin: Abnahme durch den TÜV bei Verwendung der serienmässig lieferbaren Reifengrössen nicht nötig, jedoch muß die ABE immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

Tach!

Vorsicht!!!

Das gilt NUR dann, wenn eine ABE ( KBA 4xxxx) dafür existiert UND keine Auflage zum Eintragen drin steht. Die selbe Größe ist KEIN Freibrief! Selbst wenn die ET gleich ist!

Ansonsten gilt: Trotz gleicher Größe ist Abnahme erforderlich, egal ob mit Teilegutachten ( sowiese immer Abnahmepflichtig!) oder Einzelabnahme.

gby
jl
 
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