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Snake Plissken
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Was mir bei der ABE meiner Felgen noch aufgefallen ist, ist folgendes ... Wortlaut:
Und dieser Zusatz auf der Homepage des Felgenherstellers:
Hier steht eben die C-Klasse dabei mit einigen Auflagen bezüglich Achslast usw. die aber alle erfüllt sind, hab extra jeden Einzelnen durchgecheckt. Und die 215/45/17, die ich verwende, stehen ja in der ABE drin.
Wenn ich jetzt nicht völlig verblödet bin (was mir meine Frau immer wieder gerne abspricht) und ich richtig lese, dann müsste ich die in der ABE aufgeführten Reifengrößen gar nicht eintragen lassen. Oder täusche ich mich da. Dies würde doch bedeuten, dass ich aufgrund dieser ABE die Felgen beim TÜV weder abnehmen lassen, noch eintragen lassen muss ... oder täusche ich mich da?
Es sind AMG-Nachbau-17er von INTRA Fleischmann & Wacker GmbH mit originaler ABE + KBA-Nummer.
MfG
Snake Plissken
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, NICHT erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu veranlassen
Und dieser Zusatz auf der Homepage des Felgenherstellers:
Wichtiger Hinweis zur ABE
Selbst wenn die Reifengröße und/oder Raddimension noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, entfällt ein entspre-
chender Eintrag. Ausschlaggebend dafür ist eine Auflage im Gutachten, welche besagt, daß die Berichtigung der Fahrzeug-
papiere dann nicht erforderlich ist, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält ( Auflage A02 ). Diese Freistellung ist in der ABE folgendermaßen formuliert : " Abweichend von den
Bestimmungen des § 27 StVZO ( Berichtigung der Fahrzeugpapiere ) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten
Reifen-oder Felgengröße (...) nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde ( Zu-
lassungsstelle ) zu veranlassen." Die ABE muß natürlich immer mitgeführt werden.
Wenn Sie also eine ABE bei uns beziehen, und Sie die Reifengrösse fahren, die in unserer Liste fett geschrieben ist,
können Sie sich den Gang zum TÜV und das Eintragen sparen !!
Hier steht eben die C-Klasse dabei mit einigen Auflagen bezüglich Achslast usw. die aber alle erfüllt sind, hab extra jeden Einzelnen durchgecheckt. Und die 215/45/17, die ich verwende, stehen ja in der ABE drin.
Wenn ich jetzt nicht völlig verblödet bin (was mir meine Frau immer wieder gerne abspricht) und ich richtig lese, dann müsste ich die in der ABE aufgeführten Reifengrößen gar nicht eintragen lassen. Oder täusche ich mich da. Dies würde doch bedeuten, dass ich aufgrund dieser ABE die Felgen beim TÜV weder abnehmen lassen, noch eintragen lassen muss ... oder täusche ich mich da?
Es sind AMG-Nachbau-17er von INTRA Fleischmann & Wacker GmbH mit originaler ABE + KBA-Nummer.
MfG
Snake Plissken