Für einige ist es gerade mal ein Kavaliersdelikt und wieder für manche leider nicht mal in irgendeiner Form unnormal und wird zu gern praktiziert, nämlich das Gaffen bei Unfällen. Wer durch Gaffen den Einsatz behindert muss aber bereits mit Strafen rechnen und zum Start des neuen Jahrs 2021 gibt es sogar in manchen Bereichen noch härtere mögliche Strafen für Gaffer.
Laut ADAC hat das Phänomen Gaffen in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, doch gerade der Einsatz des Smartphones im das Ganze festzuhalten ist ein Hauptgrund wie es scheint. Eine Blockade durch Gaffer kann aber für Einsatzkräfte einen Verlust wichtiger Sekunden oder gar Minuten bedeuten, und darum gibt es ja schon Strafen wenn ein Gaffer unbewusst oder gar bewusst Schaden anrichtet.
Verurteilte Gaffer müssen Geldstrafen rechnen, die sich im Bereich von 20€ bis ca. 1.000€ befinden können, und es sind Freiheitsstrafen bis zwei Jahren möglich, wenn man nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen erste Hilfe von sich aus verweigert oder auch andere dabei behindert. Ab dem 01.01.2021 wird das Ganze auch auf das Recht der Verstorbenen ausgeweitet, so dass man dann auch mit den gleichen Strafen rechnen muss, wenn man am Unfallort diese fotografiert oder filmt, oder gar das Material in irgend einer Form veröffentlicht.
Kommentar des Autors: Gaffen ist, meiner Meinung nach, ein sehr schlimmes Verhalten, für manche ist es aber leider völlig normal… Hattet Ihr schon schlechte Erfahrungen mit Gaffern erlebt?
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Laut ADAC hat das Phänomen Gaffen in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, doch gerade der Einsatz des Smartphones im das Ganze festzuhalten ist ein Hauptgrund wie es scheint. Eine Blockade durch Gaffer kann aber für Einsatzkräfte einen Verlust wichtiger Sekunden oder gar Minuten bedeuten, und darum gibt es ja schon Strafen wenn ein Gaffer unbewusst oder gar bewusst Schaden anrichtet.
Verurteilte Gaffer müssen Geldstrafen rechnen, die sich im Bereich von 20€ bis ca. 1.000€ befinden können, und es sind Freiheitsstrafen bis zwei Jahren möglich, wenn man nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen erste Hilfe von sich aus verweigert oder auch andere dabei behindert. Ab dem 01.01.2021 wird das Ganze auch auf das Recht der Verstorbenen ausgeweitet, so dass man dann auch mit den gleichen Strafen rechnen muss, wenn man am Unfallort diese fotografiert oder filmt, oder gar das Material in irgend einer Form veröffentlicht.
Bildquelle: Pixabay
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