
christianed6
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Modedit: Achtung: der folgende, kopierte Text enthält inhaltliche Fehler!
Als Lektüre zu dem Thema wird folgendes Kompendium empfohlen, welches u.a. von mehreren aaS zusammengestellt wurde.
http://www.autoextrem.de/showthread,t-2900.htm
Der Text stammt von tunerscorner-de , wir von Autoextrem.de distanzieren uns von so einem Blödsinn, löschen es aber nicht, unm zu zeigen, wieviel Halb-und Nullwahrheiten im Netz verbreitet werden.
Ein zentrales Thema für alle Tuner ist immer wieder der leidige Technische ÜberwachungsVerein - kurz TÜV. Für alle Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Strassen geführt werden gilt:
Änderungen jeglicher Art am Fahrzeug führen zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis. Konsequenz: wer erwischt wird macht sich strafbar im Sinne der StVZO und bekommt Punkte sowie Bussgeld.
Manch einer mit hohem Kontostand bei der Commerzbank und niedrigem Kontostand in Flensburg wird sich jetzt vielleicht sagen “ Passt scho´ ”, aber das wirklich schmerzhafte kommt erst noch: die Polizei ist berechtigt, das betroffene Fahrzeug vor Ort stillzulegen und im Extremfall zur nächstbesten polizeilichen Prüfstelle zu schleppen, wo es zur näheren Begutachtung zerlegt wird. Die Betonung liegt hierbei auf “Zerlegt”, von Zusammenbauen ist nicht die Rede, das darf man dann schön selber machen. Übrigens auch, wenn keine weiteren Mängel gefunden werden...
Übrigens kann die Versicherung im Falle eines Unfalles die Zahlung verweigern, wenn nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann, dass der Unfall nicht auf die unzulässige Änderung zurückzuführen ist.
Beispiel: Chipgetunter Civic brettert mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Kleintransporter. Versicherung zahlt nicht, weil das Fahrzeug nicht auf die gesteigerte Motorleistung ausgelegt ist.
Beispiel: Fahrzeug im Gegenverkehr kommt von der Strasse ab und behauptet, von deiner Unterbodenbeleuchtung abgelenkt worden zu sein. Gaanz schlechte Karten! Nicht nur Unfallschuld, sondern auch Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr!
Wie bekommt man nun die Betriebserlaubnis zurück? Hierfür sieht der Gesetzgeber 3 mehr oder weniger diffuse Möglichkeiten vor:
1. Die ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis
Eine auf den jeweiligen Fahrzeugtyp bezogene Anbaugenehmigung, quasi der Joker. Teile mit ABE bedürfen nach Anbau keiner Prüfung durch einen Sachverständigen. Lediglich die mitgelieferte ABE ist bei den Fahrzeugunterlagen mitzuführen. Unglücklicherweise verfügen meist nur Teile der Kategorie “Rummelspielzeug” über eine ABE, da diese für den Hersteller sehr kostspielig ist und somit nur bei Universalteilen mit hohem Absatzvolumen oder bei Teilen für Massenmodelle alá Golf oder Astra wirtschaftlich sinnvoll sind.
2. Das Teilegutachten
Das Teilegutachten ist quasi Level 2 der ABE. Nach Anbau eines entsprechenden Teils ist schnellstmöglich ein Gutachter (Dekra, TÜV, KÜS, GTÜ) aufzusuchen, um den korrekten Verbau zu verifizieren. Hierbei sollte im Vorfeld auf besondere Einbaubedingungen geachtet werden:
VORSICHT, FALLE!!!
Im Teilegutachten steht sehr präzise drin, wann, wo und wie ein Teil verbaut werden darf! So muss bei offen Luftfiltern z. B. fast IMMER die Motordämmmatte vorhanden sein (oder nachgerüstet werden). Weiterhin gilt das Teilegutachten fast immer nur für das jeweilige Teil am Serienfahrzeug, eine kleine Anekdote:
Ein Kumpel will sich an seinem Ford Escort zusätzlich zu seinem Sportendschalldämpfer einen Mittelschalldämpfer eintragen lassen. Beide Teile haben eine ABE bzw. Teilegutachten. Was passiert? Der Prüfer verweigert die Eintragung, weil das Teilegutachten für den MSD nur in Verbindung mit einem serienmässigen ESD gilt!
Ergo: vor dem Kauf Gutachten zeigen lassen und genau durchlesen.
3. Die Einzelabnahme
Mythos oder historisch belegbar - mit der Einzelabnahme begeben wir uns ins Reich der Einhörner und Kobolde. Viele Sagen geistern durch den Raum, wenige Fakten. Der einzige Fakt ist: der Erfolg einer Einzelabnahme hängt vom persönlichen Karma (wenns nicht klappt, dieses Leben viel Gutes tun, dann klappts vielleicht im nächsten) und von der Laune des entsprechenden Prüfers ab. Als Faustregel gilt aber:
a) Immer einen seriösen Eindruck machen - wer mit seiner Bastelbude vorgerollt kommt und seinen Kompressor eintragen lassen will, kann froh sein wenn ihm nicht direkt die Plakette runtergekratzt wird.
b) Nicht zu Stosszeiten kommen - Prüfer sind viel umgänglicher, wenn man mit ihnen allein ist und sie nicht unter Stress (i. e. mehr als eine Prüfung pro Stunde) stehen
c) Vorher alles abklopfen - bevor man den Prüfer vor vollendete Tatsachen stellt, sollte man erstmal anfragen ob es denn prinzipiell möglich wäre, XYZ eintragen zu lassen und was man beachten sollte.
d) Sich gut vorbereiten - hat irgendjemand XYZ schon eingetragen bekommen? Wenn ja: wo? Briefkopie? Immer den Eindruck erwecken, als wüsste man genau was man tut / vor hat
Wenn man all das berücksichtigt, hat man gute Chancen einen TÜV zu finden, welcher einem den Umbau einträgt (übrigens dürfen z. Zt. nur TÜV und Dekra Einzelabnahmen machen)
Isch hab voll das NOS eingetragen ey! - klar Papa, kann sein das irgendwas von NOS in deinem Fahrzeugschein steht, der wird allerdings genauso schnell wieder zerrissen, und sowohl du als auch der Prüfer der es eingetragen hat kriegen ganz übel Anschiss.
Des is eing´tragen, mir kann nix passieren! - Denkste! Der 08/15 Streifenpolizist wird i. d. R. nix sagen, aber gerate mal an einen schlechtgelaunten Prüfer vom Verkehrstechnischen Dienst! Quasi der Darth Vader der Prüfer! Der kann nämlich dir und dem Prüfer ans Bein pinkeln, wenn die Umstände der Eintragung nicht niet- und nagelfest sind (und das sind sie sehr selten...)
Den Schpoiler kannste locker eintragen lassen, der hat ein Materialgutachten - Ein Material- gutachten ist per se keine ausreichende Grundlage für eine problemlose Eintragung! Vielmehr ist es eins dieser Helferlein den TÜVer rumzukriegen. Im M-Gutachten (erstellt von der BAM, Bundesanstalt für Materialprüfung) steh nur drin, dass der Spoiler / Schweller / etc. im Falle einer Beschädigung nicht die Funktion einer handelsüblichen M29 500lb. Splitterbombe ausübt.
Das brauch ich nicht einzutragen, das ist schliesslich ein Originalteil von ... (place car manufacturer here) - Wieder falsch. Sofern das Teil an einem Fahrzeug der gleichen Bauart (Sonderedition, Sportmodell usw.) verbaut wurde, kommt man im Falle von Karosserieteilen damit durch (solange sie im Originalzustand sind, soll heissen nirgendwo gekürzt, zersägt, durchlöchert usw.) aber im Falle von Motorteilen (z. B. Ansaugbrücke vom 2.0L Motor auf den 1.6L Motor) gilt, wenn man erwischt wird wieder der Auszug aus der StVZO.
AU = Abgasgutachten - nicht selten hört man von einem Prüfer: “Um das einzutragen brauche ich aber ein Abgasgutachten”. Da bringt es nichts, auf dem Hinterhof mit dem 1.1er Polo eine AU zu fahren. Ein Abgasgutachen heisst strenggenommen “Emissionsgutachten” und bezieht sich nicht nur auf den Rotz der aus dem Auspuff kommt sondern sämtliche Gase die das Auto im Verlauf eines festgelegten Testzyklus verlassen. Hierzu muss dass Fahrzeug in eine geschlossene Testkammer (in Hannover) und wird elend lange probegefahren. Kostenpunkt 1000 - 4000 Eur
Als Lektüre zu dem Thema wird folgendes Kompendium empfohlen, welches u.a. von mehreren aaS zusammengestellt wurde.
http://www.autoextrem.de/showthread,t-2900.htm
Der Text stammt von tunerscorner-de , wir von Autoextrem.de distanzieren uns von so einem Blödsinn, löschen es aber nicht, unm zu zeigen, wieviel Halb-und Nullwahrheiten im Netz verbreitet werden.
Ein zentrales Thema für alle Tuner ist immer wieder der leidige Technische ÜberwachungsVerein - kurz TÜV. Für alle Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Strassen geführt werden gilt:
Änderungen jeglicher Art am Fahrzeug führen zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis. Konsequenz: wer erwischt wird macht sich strafbar im Sinne der StVZO und bekommt Punkte sowie Bussgeld.
Manch einer mit hohem Kontostand bei der Commerzbank und niedrigem Kontostand in Flensburg wird sich jetzt vielleicht sagen “ Passt scho´ ”, aber das wirklich schmerzhafte kommt erst noch: die Polizei ist berechtigt, das betroffene Fahrzeug vor Ort stillzulegen und im Extremfall zur nächstbesten polizeilichen Prüfstelle zu schleppen, wo es zur näheren Begutachtung zerlegt wird. Die Betonung liegt hierbei auf “Zerlegt”, von Zusammenbauen ist nicht die Rede, das darf man dann schön selber machen. Übrigens auch, wenn keine weiteren Mängel gefunden werden...
Übrigens kann die Versicherung im Falle eines Unfalles die Zahlung verweigern, wenn nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann, dass der Unfall nicht auf die unzulässige Änderung zurückzuführen ist.
Beispiel: Chipgetunter Civic brettert mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Kleintransporter. Versicherung zahlt nicht, weil das Fahrzeug nicht auf die gesteigerte Motorleistung ausgelegt ist.
Beispiel: Fahrzeug im Gegenverkehr kommt von der Strasse ab und behauptet, von deiner Unterbodenbeleuchtung abgelenkt worden zu sein. Gaanz schlechte Karten! Nicht nur Unfallschuld, sondern auch Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr!
Wie bekommt man nun die Betriebserlaubnis zurück? Hierfür sieht der Gesetzgeber 3 mehr oder weniger diffuse Möglichkeiten vor:
1. Die ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis
Eine auf den jeweiligen Fahrzeugtyp bezogene Anbaugenehmigung, quasi der Joker. Teile mit ABE bedürfen nach Anbau keiner Prüfung durch einen Sachverständigen. Lediglich die mitgelieferte ABE ist bei den Fahrzeugunterlagen mitzuführen. Unglücklicherweise verfügen meist nur Teile der Kategorie “Rummelspielzeug” über eine ABE, da diese für den Hersteller sehr kostspielig ist und somit nur bei Universalteilen mit hohem Absatzvolumen oder bei Teilen für Massenmodelle alá Golf oder Astra wirtschaftlich sinnvoll sind.
2. Das Teilegutachten
Das Teilegutachten ist quasi Level 2 der ABE. Nach Anbau eines entsprechenden Teils ist schnellstmöglich ein Gutachter (Dekra, TÜV, KÜS, GTÜ) aufzusuchen, um den korrekten Verbau zu verifizieren. Hierbei sollte im Vorfeld auf besondere Einbaubedingungen geachtet werden:
VORSICHT, FALLE!!!
Im Teilegutachten steht sehr präzise drin, wann, wo und wie ein Teil verbaut werden darf! So muss bei offen Luftfiltern z. B. fast IMMER die Motordämmmatte vorhanden sein (oder nachgerüstet werden). Weiterhin gilt das Teilegutachten fast immer nur für das jeweilige Teil am Serienfahrzeug, eine kleine Anekdote:
Ein Kumpel will sich an seinem Ford Escort zusätzlich zu seinem Sportendschalldämpfer einen Mittelschalldämpfer eintragen lassen. Beide Teile haben eine ABE bzw. Teilegutachten. Was passiert? Der Prüfer verweigert die Eintragung, weil das Teilegutachten für den MSD nur in Verbindung mit einem serienmässigen ESD gilt!
Ergo: vor dem Kauf Gutachten zeigen lassen und genau durchlesen.
3. Die Einzelabnahme
Mythos oder historisch belegbar - mit der Einzelabnahme begeben wir uns ins Reich der Einhörner und Kobolde. Viele Sagen geistern durch den Raum, wenige Fakten. Der einzige Fakt ist: der Erfolg einer Einzelabnahme hängt vom persönlichen Karma (wenns nicht klappt, dieses Leben viel Gutes tun, dann klappts vielleicht im nächsten) und von der Laune des entsprechenden Prüfers ab. Als Faustregel gilt aber:
a) Immer einen seriösen Eindruck machen - wer mit seiner Bastelbude vorgerollt kommt und seinen Kompressor eintragen lassen will, kann froh sein wenn ihm nicht direkt die Plakette runtergekratzt wird.
b) Nicht zu Stosszeiten kommen - Prüfer sind viel umgänglicher, wenn man mit ihnen allein ist und sie nicht unter Stress (i. e. mehr als eine Prüfung pro Stunde) stehen
c) Vorher alles abklopfen - bevor man den Prüfer vor vollendete Tatsachen stellt, sollte man erstmal anfragen ob es denn prinzipiell möglich wäre, XYZ eintragen zu lassen und was man beachten sollte.
d) Sich gut vorbereiten - hat irgendjemand XYZ schon eingetragen bekommen? Wenn ja: wo? Briefkopie? Immer den Eindruck erwecken, als wüsste man genau was man tut / vor hat
Wenn man all das berücksichtigt, hat man gute Chancen einen TÜV zu finden, welcher einem den Umbau einträgt (übrigens dürfen z. Zt. nur TÜV und Dekra Einzelabnahmen machen)
Isch hab voll das NOS eingetragen ey! - klar Papa, kann sein das irgendwas von NOS in deinem Fahrzeugschein steht, der wird allerdings genauso schnell wieder zerrissen, und sowohl du als auch der Prüfer der es eingetragen hat kriegen ganz übel Anschiss.
Des is eing´tragen, mir kann nix passieren! - Denkste! Der 08/15 Streifenpolizist wird i. d. R. nix sagen, aber gerate mal an einen schlechtgelaunten Prüfer vom Verkehrstechnischen Dienst! Quasi der Darth Vader der Prüfer! Der kann nämlich dir und dem Prüfer ans Bein pinkeln, wenn die Umstände der Eintragung nicht niet- und nagelfest sind (und das sind sie sehr selten...)
Den Schpoiler kannste locker eintragen lassen, der hat ein Materialgutachten - Ein Material- gutachten ist per se keine ausreichende Grundlage für eine problemlose Eintragung! Vielmehr ist es eins dieser Helferlein den TÜVer rumzukriegen. Im M-Gutachten (erstellt von der BAM, Bundesanstalt für Materialprüfung) steh nur drin, dass der Spoiler / Schweller / etc. im Falle einer Beschädigung nicht die Funktion einer handelsüblichen M29 500lb. Splitterbombe ausübt.
Das brauch ich nicht einzutragen, das ist schliesslich ein Originalteil von ... (place car manufacturer here) - Wieder falsch. Sofern das Teil an einem Fahrzeug der gleichen Bauart (Sonderedition, Sportmodell usw.) verbaut wurde, kommt man im Falle von Karosserieteilen damit durch (solange sie im Originalzustand sind, soll heissen nirgendwo gekürzt, zersägt, durchlöchert usw.) aber im Falle von Motorteilen (z. B. Ansaugbrücke vom 2.0L Motor auf den 1.6L Motor) gilt, wenn man erwischt wird wieder der Auszug aus der StVZO.
AU = Abgasgutachten - nicht selten hört man von einem Prüfer: “Um das einzutragen brauche ich aber ein Abgasgutachten”. Da bringt es nichts, auf dem Hinterhof mit dem 1.1er Polo eine AU zu fahren. Ein Abgasgutachen heisst strenggenommen “Emissionsgutachten” und bezieht sich nicht nur auf den Rotz der aus dem Auspuff kommt sondern sämtliche Gase die das Auto im Verlauf eines festgelegten Testzyklus verlassen. Hierzu muss dass Fahrzeug in eine geschlossene Testkammer (in Hannover) und wird elend lange probegefahren. Kostenpunkt 1000 - 4000 Eur
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