Das Marktforschungsinstitut YouGov fand im Auftrag des Vergleichsportal Check24 heraus, dass 50 % aller Versicherten mit dem Gedanken spielen, dieses Jahr ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Die Gründe hierfür sind vor allem Bestrebungen, Geld zu sparen sowie der Wunsch nach besseren Versicherungsleistungen. Warum Wechselwillige jetzt unbedingt handeln sollten und worauf beim Wechsel der Autoversicherung zu achten ist, klärt der nachfolgende Artikel.
In Deutschland bieten etliche Kfz-Versicherer ihre Dienste an. Daher herrscht auf dem Markt enormer Konkurrenzdruck, der zu niedrigen Preisen führt. Um davon zu profitieren, müssen Versicherer jedoch von Zeit zu Zeit einen Vertragswechsel durchführen.
Der richtige Zeitpunkt ist jetzt
Der 30. November ist der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Die Kündigung des Altvertrags muss bis ein Monat vor Laufzeitende bei dem Versicherungsunternehmen vorliegen. Im Regelfall laufen die Verträge über ein volles Kalenderjahr - von 01.01 bis zum 31.12. Dieser Zeitraum wird als Versicherungsjahr bezeichnet.
Dennoch existieren Ausnahmen. Manche Policen laufen beispielsweise vom 30. Juli bis zum 29. Juli des Folgejahres. Auch hier muss die Kündigungsfrist von einem Monat zwingend eingehalten werden. Das bedeutet, die Kündigung muss bis zu diesem Datum bei der Kfz-Versicherung vorhanden sein. Der Einwurf des Schreibens in den Briefkasten bis zum Stichtag reicht nicht aus.
Außerhalb des Versicherungsjahres steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Beitragserhöhungen vorgenommen werden, ein Fahrzeugwechsel stattfindet oder ein Schaden reguliert wird. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage ab Bekanntgabe beziehungsweise Abwicklung des Schadenfalles.
Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko?
Interessierte haben die Wahl zwischen einer Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Neben preislichen Unterschieden differieren die Policen insbesondere hinsichtlich der angebotenen Leistungen.
Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung werden ausschließlich Personen- und Sachschäden übernommen, die anderen Verkehrsteilnehmer beigefügt worden. Beschädigungen am eigenen Auto des Fahrers hat dieser selbst zu regulieren. Jedes für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug in Deutschland muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Die Teilkasko leistet darüber hinaus auch bei Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl oder Naturgewalten verursacht worden. Zudem erhält der Versicherungsnehmer Leistungen bei Glasbruch, Wildunfällen und Schäden am Fahrzeug infolge von Tierbissen.
Beim Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung sind Vandalismusschäden und selbst verursachte Beschädigungen am eigenen Pkw im Versicherungsumfang inkludiert.
Die Vollkasko lohnt sich für Personen, die einen Neuwagen fahren. Haftpflicht sollte ausschließlich für schrottreife Autos abgeschlossen werden.
Wie viel kostet eine Autoversicherung?
Die Kosten variieren je nach Versicherer und Leistungsumfang. Dazu zählen insbesondere die nachfolgenden Faktoren:
Worauf ist beim Wechsel der Kfz-Versicherung zu achten?
Besonders wichtig ist die fristgerechte Kündigung. Das Versicherungsjahr läuft meistens bis zum 31. Dezember. Die Kündigung muss daher bei der Versicherung spätestens zum 30. November vorliegen.
Ferner ist beim Wechsel auf die Versicherungsleistungen ein besonderes Augenmerk zu legen:
In Deutschland bieten etliche Kfz-Versicherer ihre Dienste an. Daher herrscht auf dem Markt enormer Konkurrenzdruck, der zu niedrigen Preisen führt. Um davon zu profitieren, müssen Versicherer jedoch von Zeit zu Zeit einen Vertragswechsel durchführen.
Der richtige Zeitpunkt ist jetzt
Der 30. November ist der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Die Kündigung des Altvertrags muss bis ein Monat vor Laufzeitende bei dem Versicherungsunternehmen vorliegen. Im Regelfall laufen die Verträge über ein volles Kalenderjahr - von 01.01 bis zum 31.12. Dieser Zeitraum wird als Versicherungsjahr bezeichnet.
Dennoch existieren Ausnahmen. Manche Policen laufen beispielsweise vom 30. Juli bis zum 29. Juli des Folgejahres. Auch hier muss die Kündigungsfrist von einem Monat zwingend eingehalten werden. Das bedeutet, die Kündigung muss bis zu diesem Datum bei der Kfz-Versicherung vorhanden sein. Der Einwurf des Schreibens in den Briefkasten bis zum Stichtag reicht nicht aus.
Außerhalb des Versicherungsjahres steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Beitragserhöhungen vorgenommen werden, ein Fahrzeugwechsel stattfindet oder ein Schaden reguliert wird. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage ab Bekanntgabe beziehungsweise Abwicklung des Schadenfalles.
Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko?
Interessierte haben die Wahl zwischen einer Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Neben preislichen Unterschieden differieren die Policen insbesondere hinsichtlich der angebotenen Leistungen.
Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung werden ausschließlich Personen- und Sachschäden übernommen, die anderen Verkehrsteilnehmer beigefügt worden. Beschädigungen am eigenen Auto des Fahrers hat dieser selbst zu regulieren. Jedes für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug in Deutschland muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Die Teilkasko leistet darüber hinaus auch bei Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl oder Naturgewalten verursacht worden. Zudem erhält der Versicherungsnehmer Leistungen bei Glasbruch, Wildunfällen und Schäden am Fahrzeug infolge von Tierbissen.
Beim Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung sind Vandalismusschäden und selbst verursachte Beschädigungen am eigenen Pkw im Versicherungsumfang inkludiert.
Die Vollkasko lohnt sich für Personen, die einen Neuwagen fahren. Haftpflicht sollte ausschließlich für schrottreife Autos abgeschlossen werden.
Wie viel kostet eine Autoversicherung?
Die Kosten variieren je nach Versicherer und Leistungsumfang. Dazu zählen insbesondere die nachfolgenden Faktoren:
- Typklasse des Fahrzeugs
- Zulassungsbezirk
- Wer nutzt das Fahrzeug?
- Schadenfreiheitsklasse des Fahrers
- Alter des Fahrers
- anderweitige Umstände wie beispielsweise der Stellplatz des Autos oder die jährliche Fahrleistung.
Worauf ist beim Wechsel der Kfz-Versicherung zu achten?
Besonders wichtig ist die fristgerechte Kündigung. Das Versicherungsjahr läuft meistens bis zum 31. Dezember. Die Kündigung muss daher bei der Versicherung spätestens zum 30. November vorliegen.
Ferner ist beim Wechsel auf die Versicherungsleistungen ein besonderes Augenmerk zu legen:
- Deckungssumme von 100 Millionen EUR
- Neuwertentschädigung bei Neuwagen beziehungsweise hochwertigen Fahrzeugen
- Übernahme von Schäden, für die grobe Fahrlässigkeit ursächlich ist
- Mallorca-Police
- Schadensregulierung beim Zusammenstoß mit Pferden, Schafen, Rindern etc. (Wildschadenklausel)
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