Cannabis wird legal? Was ändert sich beim Autofahren, wenn Cannabis legalisiert wird?

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Aktuell ist ja im Gespräch, dass der Konsum von Cannabis legalisiert werden könnte, wenn aber auch nur unter bestimmten Umständen und eventuell nicht für Alle. Fahren unter Drogeneinfluss gilt hier natürlich als Straftat und ob sich beim Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis hier durch die Legalisierung auch etwas ändern könnte, fassen wir in diesem Kurztipp einmal zusammen.

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Wenn diese Änderung wirklich gemacht wird, wird der Verkauf und der Besitz nach dem aktuell noch gültigen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht mehr strafbar sein, kann aber, je nach den bis da dann getroffenen Entscheidungen, vielleicht nur für bestimmte Gruppen gültig sein. Diese Freigabe ändert dann aber auf keinen Fall, auch wenn manche dies durch die Legalisierung von Cannabis annehmen, nichts daran ändern, dass das Fahren unter Einfluss weiterhin strafbar bleibt und vielleicht sogar mit der Freigabe zur Sicherheit stärker bestraft wird. Genau wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss kann ein Autofahrer auch mit dem entsprechenden Strafen rechnen, wenn er auf einem Fahrrad in eine Kontrolle gerät und entdeckt wird.

Bei härteren Drogen gibt es eine klaren Null-Grenze, bei Cannabis gibt es diese aber nicht, da in viele hier eben auch völlig anders auf die Einnahme reagieren. Laut ADAC steht im Straßenverkehrsgesetz (§ 24 a Abs. 2 StVG): „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.“ Durch Tests können auch geringe Menge nachgewiesen werden, darum gibt es, laut ADAC, einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml), der auch durch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2004 – 1 BvR 2652/03 – bestätigt wurde.

Das reine Entdecken von Drogen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann, ebenfalls laut ADAC zu den folgenden Strafen führen, unabhängig davon, ob man wirklich beeinflusst wirkt / ist, oder einen Fehler oder Unfall begangen hat:
  • Bußgeld für Ersttäter 500 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot
  • Im Wiederholungsfall (Alkohol- oder Drogenfahrt): 1000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Nach mehreren einschlägigen Alkohol- oder Drogenfahrten: 1500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Mit der Überprüfung der Fahreignung ist zu rechnen und eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) kann auch bei einer Ordnungswidrigkeit angeordnet werden.
Bei Auffälligkeiten oder gar Ausfällen wird eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein wird einbehalten. Fällt der Bluttest positiv aus, wird ein Strafverfahren eingeleitet, bei dem man dann mit den folgenden Ergebnissen zu rechnen hat:
  • Drogenfahrt ohne Folgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 316 StGB) von mindestens einem Monatsgehalt.
  • Drogenfahrt mit Gefährdung des Straßenverkehrs: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 315c StGB).
Begeht man dazu eine Straftat erhöht es sich auf die folgenden Strafen:
  • Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate
  • Eintragung von zwei bzw. drei Punkten ins Fahreignungsregister bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Bildquelle: Pixabay

Kommentar des Autors: Auch wenn Cannabis legalisiert werden sollte, ändert dies nichts an den möglichen hohen Strafen!
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