Bald wird es wieder wärmer und dann wird der eine oder andere auch wieder sein Cabrio nutzen und mit offenem Dach durch die Gegend fahren. Wann es aber Probleme mit der Versicherung durch ein offenes Cabriodach geben kann klären wir in diesem kurzen Ratgeber.
Generell spricht erst einmal nicht dagegen das Dach des Cabrios offen zu lassen wenn man kurz parkt, einkaufen geht oder sogar etwas länger in einer Gaststätte oder einem Kino verweilt. Als Faustregel gelten hier ca. eineinhalb Stunden wenn es sich um einen offenen aber öffentlichen Parkplatz und ca. 8 Stunden in einem Parkhaus.
Allerdings sollten dann alle mögliche Vorkehrung getroffen sein um einen Diebstahl trotzdem zu verhindern, und dazu gehören dann trotzdem auch verriegelte Türen oder sogar hochgefahrene Fenster, sofern vorhanden. Natürlich sollten lose Teile auch nicht leicht zugänglich im Wagen zu sehen und zu greifen sein, denn sonst handelt man grob fahrlässig und verliert den Schutz der Versicherung.
Das Gleiche gilt auch wenn man auf eher ungewöhnlichen Plätzen oder zu ungewohnten Zeiten sein Cabrio abstellt. Parkt man zum Beispiel auf einsamen Waldwegen oder in abgelegenen Straßen kann, oder parkt man die ganze Nacht mit offenem Verdeck in normalen Gebieten, kann man genauso seinen Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit verlieren.
Abhängig davon sollte man aber genau wissen was bei Diebstahl durch die Versicherung abgedeckt wird. Oft gibt es eine Liste mit Gegenständen die beim Diebstahl aus einem offenen Cabrio geltend gemacht werden können. Wird übrigens das geschlossene Cabriodach gewaltsam geöffnet handelt es sich um Vandalismus und der wäre in der Regel nur bei Vollkasko und nicht bei Teilkasko gedeckt.
Meinung des Autors: Generell gibt es auch bei offenen Cabrio keine Probleme mit den Versicherungen, aber ein paar Dinge sollte man schon beachten.

Generell spricht erst einmal nicht dagegen das Dach des Cabrios offen zu lassen wenn man kurz parkt, einkaufen geht oder sogar etwas länger in einer Gaststätte oder einem Kino verweilt. Als Faustregel gelten hier ca. eineinhalb Stunden wenn es sich um einen offenen aber öffentlichen Parkplatz und ca. 8 Stunden in einem Parkhaus.
Allerdings sollten dann alle mögliche Vorkehrung getroffen sein um einen Diebstahl trotzdem zu verhindern, und dazu gehören dann trotzdem auch verriegelte Türen oder sogar hochgefahrene Fenster, sofern vorhanden. Natürlich sollten lose Teile auch nicht leicht zugänglich im Wagen zu sehen und zu greifen sein, denn sonst handelt man grob fahrlässig und verliert den Schutz der Versicherung.
Das Gleiche gilt auch wenn man auf eher ungewöhnlichen Plätzen oder zu ungewohnten Zeiten sein Cabrio abstellt. Parkt man zum Beispiel auf einsamen Waldwegen oder in abgelegenen Straßen kann, oder parkt man die ganze Nacht mit offenem Verdeck in normalen Gebieten, kann man genauso seinen Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit verlieren.
Abhängig davon sollte man aber genau wissen was bei Diebstahl durch die Versicherung abgedeckt wird. Oft gibt es eine Liste mit Gegenständen die beim Diebstahl aus einem offenen Cabrio geltend gemacht werden können. Wird übrigens das geschlossene Cabriodach gewaltsam geöffnet handelt es sich um Vandalismus und der wäre in der Regel nur bei Vollkasko und nicht bei Teilkasko gedeckt.
Bildquelle: Pixabay
Meinung des Autors: Generell gibt es auch bei offenen Cabrio keine Probleme mit den Versicherungen, aber ein paar Dinge sollte man schon beachten.