Eine Frage bei der sich viele nicht immer sicher sind ist die, ob man Busse überholen darf oder nicht, auch je nachdem ob diese Warnblinker nutzen oder nicht. In diesem Kurztipp fassen wir darum noch einmal zusammen wann man einen Bus überholen darf und wann nicht.
Wichtig ist vor allem, dass diese Regelungen nur für Busse gültig sind, die durch Ihre Kennzeichnung klar als Linienbus oder Schulbus erkennbar sind. Handelt es sich um Fernbusse oder um Busse, die zu einem privaten Unternehmen gehören, greifen diese Regeln nicht.
Steht ein Bus an einer Haltestelle, so darf man diesen zwar überholen, aber nur sehr langsam und aus diesem Grund sollte man laut ADAC hier mit Schrittgeschwindigkeit und genug Abstand vorbeifahren. Natürlich muss hier auch auf den Gegenverkehr geachtet werden, wobei für diesen auch empfohlen wird, Busse an einer Haltestelle nur sehr langsam zu passieren, auch wenn die Fahrbahn ja eigentlich frei wäre, da bei einem Schulbus z.B. Kinder vielleicht einfach auf die Straße laufen könnten.
Hat der Bus den Warnblinker eingeschaltet, hängt es davon ab ob der Bus steht oder noch fährt. Hat der Bus noch in der Fahrt den Warnblinker aktiv, darf man ihn zur Sicherheit nicht überholen. Wenn der Bus allerdings steht und den Warnblinker eingeschaltet hat, darf man diesen, wie oben erwähnt, mit entsprechender Vorsicht überholen. Sollte ein stehender Bus durch Blinken anzeigen, dass dieser wieder in den fließenden Verkehr einfahren will, sollte man diesem Vorrang gewähren.
Hält man sich beim Überholen eines Busses nicht an die Schrittgeschwindigkeit, kann es zu einem Bußgeld in Höhe von 15€ kommen. Wenn man ein Überholverbot ignoriert oder Personen die aus dem Bus kommen behindert oder sogar gefährdet muss man mit maximal 70€ und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte es wirklich zu Personenschaden kommen, können die Strafen je nach Fall natürlich auch deutlich höher ausfallen.
Kommentar des Autors: Nicht immer darf man einen Bus überholen.
Wann darf man einen Bus überholen,darf man einen Bus immer überholen,Darf ein Bus immer überholt werden,Bus überholen erlaubt,Bus überholen verboten,Bus mit Warnblinker überholen erlaubt oder verboten
Wichtig ist vor allem, dass diese Regelungen nur für Busse gültig sind, die durch Ihre Kennzeichnung klar als Linienbus oder Schulbus erkennbar sind. Handelt es sich um Fernbusse oder um Busse, die zu einem privaten Unternehmen gehören, greifen diese Regeln nicht.
Steht ein Bus an einer Haltestelle, so darf man diesen zwar überholen, aber nur sehr langsam und aus diesem Grund sollte man laut ADAC hier mit Schrittgeschwindigkeit und genug Abstand vorbeifahren. Natürlich muss hier auch auf den Gegenverkehr geachtet werden, wobei für diesen auch empfohlen wird, Busse an einer Haltestelle nur sehr langsam zu passieren, auch wenn die Fahrbahn ja eigentlich frei wäre, da bei einem Schulbus z.B. Kinder vielleicht einfach auf die Straße laufen könnten.
Hat der Bus den Warnblinker eingeschaltet, hängt es davon ab ob der Bus steht oder noch fährt. Hat der Bus noch in der Fahrt den Warnblinker aktiv, darf man ihn zur Sicherheit nicht überholen. Wenn der Bus allerdings steht und den Warnblinker eingeschaltet hat, darf man diesen, wie oben erwähnt, mit entsprechender Vorsicht überholen. Sollte ein stehender Bus durch Blinken anzeigen, dass dieser wieder in den fließenden Verkehr einfahren will, sollte man diesem Vorrang gewähren.
Hält man sich beim Überholen eines Busses nicht an die Schrittgeschwindigkeit, kann es zu einem Bußgeld in Höhe von 15€ kommen. Wenn man ein Überholverbot ignoriert oder Personen die aus dem Bus kommen behindert oder sogar gefährdet muss man mit maximal 70€ und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte es wirklich zu Personenschaden kommen, können die Strafen je nach Fall natürlich auch deutlich höher ausfallen.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Nicht immer darf man einen Bus überholen.
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