Eigentlich ist es klar, dass man als Fahrer*in eines Fahrzeugs keine Geräte nutzen darf, die mit Hilfe einer Anwendung vor Blitzern warnen können. Bisher gingen viele davon aus, dass die Person auf dem Beifahrersitz dies darf und weil es dazu ein neues Urteil gibt, fassen wir in diesem kurzen Ratgeber die aktuelle Sachlage einmal für Euch zusammen.
Oft war ja zu lesen, dass das Verbot der Nutzung nur für die Person am Steuer selbst gültig ist, weil sie dazu ja das entsprechende Gerät während der Fahrt nutzen müsste, was dann wiederrum verboten wäre. Dies dachte auch ein Autofahrer, der im Januar 2022 angehalten wurde. Bei der Kontrolle wurde ein Gerät mit Blitzer-App gesichtet und der Fahrer mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro belegt, auch wenn er darauf bestand, dass seine Beifahrerin dieses Gerät nutzte. Da er sich im Recht sah, legte er Berufung an.
Das Oberlandesgerichts Karlsruhe fällte hier nun ein Urteil, Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23, und stellte fest, dass die Nutzung von Anwendungen, die vor Blitzern warnen, auch für andere Personen in einem Fahrzeugt nicht erlaubt sei, und dass das Bußgeld somit rechtmäßig sei. Somit wäre auf diesem Weg die Frage, ob man Blitzer-Apps im Fahrzeug nun nutzen darf oder nicht wohl geklärt, denn man sollte nicht darauf hoffen, dass es sich bei diesem Urteil um eine Einzelfall-Entscheidung handelte.
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