Dieses Jahr kommt der Winter für viele spät, aber dafür scheinbar ordentlich und die Temperaturen sinken nun nachts deutlich ab. Auch tagsüber liegen die Temperaturen im Minusbereich, schwanken aber oft, und so kann es leichter zu Blitzeis kommen. Wie man sich auf Blitzeis verhalten sollte und wer Schuld bei einem Unfall durch Blitzeis trägt, klären wir in diesem Ratgeber.
Ist eine Straße schon gefroren, muss diese nicht zwingend auch schon spürbar glatt sein, weil sie eben nur sehr kalt ist, aber nicht feucht. Kommt dann aber Nebel oder Regen auf und trifft auf die eiskalte Fahrbahn, kann dies sofort gefrieren und eine schwer zu erkennende und spiegelglatte Eisschicht auf der Straße bilden. Blitzeis tritt dabei am ehesten auf, wenn die Temperaturen um den Gefrierpunkt schwanken, da es dann eben auf nassen Straßen, die eben noch nicht vereist waren, zu Blitzeis kommt und dann Fahrer*innen überrascht.
Wenn die Gefahr auf Blitzeis besteht, gilt auch, dass man prüfen sollte, ob man eben wirklich fahren muss. Das lässt sich aber eben nicht immer vermeiden und ganz wichtig ist dann, dass man gerade in diesem Zeitraum, dann auch mit den richtigen Reifen fährt. Ohne passende Reifen riskiert man hier, auch ohne Unfall, 60€ und einen Punkt in Flensburg, da es eine potenzielle Gefährdung darstellt. Man sollte aber auch immer daran denken, dass auf Blitzeis auch Ketten, ABS oder ESP nur schlecht oder gar nicht mehr greifen, was bei unsicheren Personen auch für ein Stehenlassen des Wagens spricht. Hier kann man aber mit einem Sicherheits-Fahrtraining vielleicht Abhilfe schaffen.
Gerät man doch auf Blitzeis, ist vor allem eine ruhige Fahrweise wichtig. Man sollte mehr als genug Abstand zum vorderen Fahrzeug halten und die Geschwindigkeit senken. Zu einer Behinderung durch langsames Fahren sollte es kaum kommen, da ja hoffentlich alle Ihre Fahrweise anpassen. Gerät der Wagen doch ins Rutschen, sollte man vor allem ruhig bleiben und sanft gegenlenken oder bremsen, um so ein Ausbrechen zu vermeiden. Experten raten aber wegen der schwer einzuschätzenden Lage in diesem Fall dazu, sofern möglich, an die Seite zu fahren und zu warten, bis sich die Verkehrslage auf der Straße wieder gebessert hat.
Die Frage nach der Haftung bei einem Unfall ist hier (leider) auch relativ leicht zu beantworten. Da laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Geschwindigkeit des Fahrzeugs an die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen ist, trägt hier die Person, die den Unfall verursacht hat, in der Regel zunächst einmal die volle Schuld und man muss nachweisen können, dass andere Parteien hier dann vielleicht eine Teilschuld haben.
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Kommentar des Autors: Fühlt Ihr Euch auf Blitzeis sicher genug?
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