
Mac
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hey leute,
bin am verzweifeln...habe, wie in einem früheren beitrag ("mein golf ruckelt") beschrieben mein fahrzeug zur vertragswerkstadt gebracht, weil es öl verliert. nun haben die heute das getriebe ausgebaut und festgestellt, dass das getriebegehäuse einen riss hat! und wahrscheinlich nen differenzial das getriebe teilweise beschädigt hat. erst hieß es ja, dass ich mit dem auto aufgesetzt bin. das hatte sich aber schnell erledigt, nachdem sie sich das genauer angesehen haben -> war ja auch nicht so. jedenfalls wird das jetzt wohl recht teuer werden, da einige teile des getriebes ausgetauscht werden müssen. weiß noch nicht wie teuer. auf jeden fall will und kann ich das nicht bezahlen. nun die frage: hab ich nicht ein jahr auf funktionalität des autos eine garantie? habe keine gebrauchtwagengarantie aber in meinem vertrag steht:
" VI. Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. [...]"
dieses eine jahr ist aber noch nicht vorbei. hab mein auto seit mitte november. also muss doch der händler voll und ganz für den schaden aufkommen oder nicht??? das ist doch weder meine schuld noch ein verschleißteil oder dergleichen sondern ein sachmangel oder etwa nicht? jetzt soll ich 60 % der materialkosten und die vollen lohnkosten tragen... was mach ich nur???
mfg
mac
bin am verzweifeln...habe, wie in einem früheren beitrag ("mein golf ruckelt") beschrieben mein fahrzeug zur vertragswerkstadt gebracht, weil es öl verliert. nun haben die heute das getriebe ausgebaut und festgestellt, dass das getriebegehäuse einen riss hat! und wahrscheinlich nen differenzial das getriebe teilweise beschädigt hat. erst hieß es ja, dass ich mit dem auto aufgesetzt bin. das hatte sich aber schnell erledigt, nachdem sie sich das genauer angesehen haben -> war ja auch nicht so. jedenfalls wird das jetzt wohl recht teuer werden, da einige teile des getriebes ausgetauscht werden müssen. weiß noch nicht wie teuer. auf jeden fall will und kann ich das nicht bezahlen. nun die frage: hab ich nicht ein jahr auf funktionalität des autos eine garantie? habe keine gebrauchtwagengarantie aber in meinem vertrag steht:
" VI. Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. [...]"
dieses eine jahr ist aber noch nicht vorbei. hab mein auto seit mitte november. also muss doch der händler voll und ganz für den schaden aufkommen oder nicht??? das ist doch weder meine schuld noch ein verschleißteil oder dergleichen sondern ein sachmangel oder etwa nicht? jetzt soll ich 60 % der materialkosten und die vollen lohnkosten tragen... was mach ich nur???
mfg
mac
