Begleitetes Fahren ab 17 Jahren - Auf was muss man achten und welche Strafen kann es geben?

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Mit dem Führerschein B 17 oder auch BE 17 kann man eben schon mit dem 17. Geburtstag seinen Führerschein machen, darf aber bis zum 18. Geburtstag nur mit einer Begleitperson fahren. Welche wichtigen Regeln und vor allem Strafen es beim begleiteten Fahren gibt fassen wir in diesem kurzen Ratgeber zusammen.

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Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis, dass es das begleitetes Fahren ab 16 Jahren zum Zeitpunkt dieses Artikel noch nicht gibt! Diese Änderung ist zwar im Gespräche, und wird auch vom ADAC befürwortet, aber aktuell gibt es B 16 oder BE 16 noch nicht. Genau wie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf drei Jahren kann man hier noch keinen Zeitpunkt für eine Einführung der Änderung nennen.

Es stimmt allerdings, dass man sich bereits mit 16 Jahren für den B 17 Führerschein anmelden kann, da man 6 Monate vor dem 17. Geburtstag bereits dazu berechtigt ist und den passenden Antrag dazu stellen kann. Bereits bei der Anmeldung muss eine Begleitperson eingetragen werden, wobei später auch andere Personen aufgenommen werden können. Auch die Prüfungen selbst können schon mit 16 Jahren abgelegt werden, wobei laut ADAC hier die Theorie ab 3 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich ist, die Praxis nur einen Monat davor.

Man bekommt dann aber bei bestandener Prüfung nicht automatisch den „richtigen“ Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, quasi für eine bessere Unterscheidung, und muss beim Erreichen des 18. Lebensjahres den Führerschein beantragen. Dazu hat man dann drei Monate Zeit, danach ist die Prüfbescheinigung ungültig. Diese enthält übrigens kein Foto, so dass man zusätzlich immer ein weiteres Ausweisdokument dabei haben muss. Zur Sicherheit sollte die KFZ-Versicherung informiert sein, wenn es sich beim Fahrer um einen Fahrer unter 18 Jahren handelt.

Mit B 17 kann man auch die Klassen AM und L fahren, also z.B. Motorroller und landwirtschaftliche Zugmaschinen, und dies auch ohne die Begleitpersonen. Man muss auch beachten, dass der B 17 selbst, mit Ausnahme von Österreich, nur in Deutschland genutzt werden kann. In anderen Ländern wird er nicht anerkannt. So mancher denkt, dass auch nur eine Person die Begleitperson sein darf, es dürfen aber theoretisch beliebig viele sein, sofern sie eben eingetragen sind.

Zu den Vorschriften gehört aber auch, dass die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein muss, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein hat und nur maximal einen Punkt in Flensburg haben darf. Die Begleitperson darf zudem ebenfalls, auch wenn Sie aktiv nicht fährt, nicht mehr als 0,5 Promille haben oder anderweitig berauscht sein und auch nicht aktiv in das Fahren eingreifen. Entsteht durch einen Eingriff „von der Seite“ ein Unfall, kann es für Fahrer und Begleitperson schwierig werden und man sollte lieber wenn nötig die Plätze tauschen.

Kann der Fahranfänger seine Bescheinigung nicht vorzeigen, droht zunächst ein Bußgeld von 10 Euro, wobei dies bei Wiederholung steigen kann. Ist keine eingetragene Begleitperson dabei drohen nicht nur 70 Euro und ein Punkt, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis B bzw. BE. Hier muss dann die Tauglichkeit zuerst wieder durch ein Aufbauseminar beweisen werden. Allerdings bleiben die Klassen AM und L in diesem Fall erhalten und werden als Karte ausgegeben. Ganz wichtig ist zum Abschluss, dass für Personen die unter 18 begleitet Fahren, ein absolutes Alkoholverbot gilt.

Bildquelle: Pixabay

Kommentar des Autors: Hier haben wir einmal ein paar Punkte zum B 17 Führerschein für Euch zusammengefasst.
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