Für die Sicherheit im Straßenverkehr müssen neue Elektroautos schon seit einiger Zeit über das AVAS System verfügen, also über das Acoustic Vehicle Alerting System, damit man diese Fahrzeuge auch hört, wenn sie bis zu 20km/h oder rückwärts fahren. Ob man bei älteren Elektroautos Pflicht zur AVAS Nachrüstung hat, oder ob man AVAS bei aktuellen Modellen ausschalten darf, klären wir in diesem kurzen Ratgeber.
Elektroautos sind bei niedrigen Geschwindigkeiten fast lautlos und man hört sie dann auch kaum rollen, darum muss bei Geschwindigkeiten unter 20km/h oder auch beim Rückwärtsfahren bei Fahrzeugen, die nach dem 01. Juli 2021 neu von einem Händler verkauft und dann zugelassen werden, das AVAS verbaut und nutzbar sein. Als Ausnahme muss es beim Rückwarts fahren nicht greifen, wenn das Auto über andere Signale verfügt, die durchgehend darauf hinweisen. Das Geräusch muss übrigens auch klar als Motorengeräusch erkennbar sein und darf nicht, wie es zum Beispiel in den USA erlaubt ist, Musik oder ähnliches sein. Das Abschalten von AVAS ist ebenfalls nicht mehr erlaubt.
Für ältere Fahrzeuge, die kein AVAS haben, gibt es bisher auch keine Pflicht zur Nachrüstung und man kann diese Wagen somit auch weiterhin geräuschlos nutzen. Bei Fahrzeugen, die das Abschalten von AVAS noch erlauben, kann man dies auch machen, aber es wird aus Sicherheitsgründen abgeraten, es auch wirklich zu tun. Es gibt zwar noch keine Urteile oder gar Strafen oder Bußgelder zu diesem Thema, die auch wirklich bindend wären, aber man kann nicht ausschließen, dass ein vorhandenes, aber nicht genutztes AVAS im Ernstfall berücksichtigt wird. Hier wäre dann zusätzlich auch offen, ob der Wagen eben einfach kein AVAS hat, weil er „zu alt“ ist, oder weil es deaktiviert wurde.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Lautlose E-Autos sind auch bei langsamen Geschwindigkeiten nicht als Gefahr zu unterschätzen, oder wie seht Ihr das?
AVAS Pflicht AVAS abschalten verboten AVAS deaktivieren verboten AVAS deaktivieren Geldbuße AVAS deaktivieren Geldstrafe AVAS deaktivieren Bußgeld AVAS nachrüsten Pflicht AVAS nachrüsten freiwillig