Die Vorteile der Autovermietung sind vielfältig. Wer hierzulande oder im Ausland unterwegs ist, wünscht sich Komfort und Flexibilität, ohne dabei von öffentlichen Verkehrsmitteln oder dritten Personen abhängig zu sein. Wer einen Mietwagen bei einem renommierten Anbieter reserviert, sollte bedenken, dass der eingegangene Vertrag nicht ohne Weiteres kostenlos rückgängig gemacht werden kann. Ein Widerrufsrecht, wie es sonst bei Einkäufen im Internet gewährleistet ist, besteht bei der Autovermietung nicht.
Die Do's und Dont's bei der Autovermietung
Generell ist es wichtig, vor dem Unterschreiben des Mietvertrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen, um mögliche Schwierigkeiten oder rechtliche Probleme im Nachgang zu vermeiden. Darüber hinaus empfiehlt es sich in jedem Fall, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und dabei die Höhe des Selbstbehalts zu berücksichtigen. Um sich als Fahrer des Mietwagens bestmöglich abzusichern, ist es überdies wichtig, den Umfang des Versicherungsschutzes nicht nur in den Versicherungsunterlagen, sondern auch im Mietvertrag festzuhalten. Dieser Vertrag beinhaltet unter anderem eine Mietzeit, die Auskunft darüber gibt, wie lange das Fahrzeug in Verwendung bleiben darf. Wird der Wagen zu früh oder zu spät zurück gegeben, müssen gegebenenfalls zusätzliche Kosten getragen werden.
Wissenswertes für Mietwagen-Fahrer
Vor der Übernahme sollte der Fahrer das Mietfahrzeug eingehend in Augenschein nehmen und im Zuge dessen etwaige Vorschäden am Pkw dokumentieren. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Mieter für mögliche Beschädigungen haftet. Selbiges gilt bei der Rückgabe des Wagens: Üblicherweise wird der Zustand des Wagens in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Mietwagenagentur geprüft. Erst im Anschluss wird die zuvor meist ausgelegte Kaution zurückgezahlt.
Hinweis:
Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel ist zu beachten, dass die damit verbundenen Kosten nicht über die Vollkasko-Versicherung abgedeckt sind. Der Kunde muss daher die Ersatzschlüssel aus eigener Tasche zahlen. Auch das Abschleppen des Mietwagens mit Blick auf den Schutz vor einem möglichen Diebstahl, gehen zu Lasten des Nutzers. Gesetzt den Fall, dass der Mietwagen mit dem verlorenen Schlüssel gestohlen wurde, spricht man von grober Fahrlässigkeit. Der Mietwagen muss unter diesen Voraussetzungen komplett bezahlt werden.
Sorgfaltspflicht bei der Mietwagen-Nutzung
Wer einen Mietwagen nutzt , ist grundsätzlich verpflichtet, pfleglich und sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen. Dieser Aspekt bezieht sich unter anderem auch auf das Rauchen. Ein nach kaltem Rauch müffelndes Auto wird von keinem Mieter gerne gesehen. Daher verbieten die meisten Autovermietungen das Rauchen in ihren Fahrzeugen. Auch beim Dampfen im Auto sollten einige Dinge beachtet werden, wie etwa das Fenster immer einen Spalt zu öffnen. So geht man sicher, dass der Fahrer immer klare Sicht behält und die Gefahr, dass unangenehme Gerüche im Wageninneren entstehen, auf ein Mindestmaß reduziert wird.
Fazit
Jeder, der einen fremden Wagen benutzt, sollte darauf achten, dass nichts beschädigt oder verunreinigt wird. Daher ist es bei der Inanspruchnahme von Mietfahrzeugen elementar, Sorgfalt walten zu lassen und im Interesse der Anbieter zu handeln.
Die Do's und Dont's bei der Autovermietung
Generell ist es wichtig, vor dem Unterschreiben des Mietvertrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen, um mögliche Schwierigkeiten oder rechtliche Probleme im Nachgang zu vermeiden. Darüber hinaus empfiehlt es sich in jedem Fall, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und dabei die Höhe des Selbstbehalts zu berücksichtigen. Um sich als Fahrer des Mietwagens bestmöglich abzusichern, ist es überdies wichtig, den Umfang des Versicherungsschutzes nicht nur in den Versicherungsunterlagen, sondern auch im Mietvertrag festzuhalten. Dieser Vertrag beinhaltet unter anderem eine Mietzeit, die Auskunft darüber gibt, wie lange das Fahrzeug in Verwendung bleiben darf. Wird der Wagen zu früh oder zu spät zurück gegeben, müssen gegebenenfalls zusätzliche Kosten getragen werden.
Wissenswertes für Mietwagen-Fahrer
Vor der Übernahme sollte der Fahrer das Mietfahrzeug eingehend in Augenschein nehmen und im Zuge dessen etwaige Vorschäden am Pkw dokumentieren. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Mieter für mögliche Beschädigungen haftet. Selbiges gilt bei der Rückgabe des Wagens: Üblicherweise wird der Zustand des Wagens in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Mietwagenagentur geprüft. Erst im Anschluss wird die zuvor meist ausgelegte Kaution zurückgezahlt.
Hinweis:
Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel ist zu beachten, dass die damit verbundenen Kosten nicht über die Vollkasko-Versicherung abgedeckt sind. Der Kunde muss daher die Ersatzschlüssel aus eigener Tasche zahlen. Auch das Abschleppen des Mietwagens mit Blick auf den Schutz vor einem möglichen Diebstahl, gehen zu Lasten des Nutzers. Gesetzt den Fall, dass der Mietwagen mit dem verlorenen Schlüssel gestohlen wurde, spricht man von grober Fahrlässigkeit. Der Mietwagen muss unter diesen Voraussetzungen komplett bezahlt werden.
Sorgfaltspflicht bei der Mietwagen-Nutzung
Wer einen Mietwagen nutzt , ist grundsätzlich verpflichtet, pfleglich und sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen. Dieser Aspekt bezieht sich unter anderem auch auf das Rauchen. Ein nach kaltem Rauch müffelndes Auto wird von keinem Mieter gerne gesehen. Daher verbieten die meisten Autovermietungen das Rauchen in ihren Fahrzeugen. Auch beim Dampfen im Auto sollten einige Dinge beachtet werden, wie etwa das Fenster immer einen Spalt zu öffnen. So geht man sicher, dass der Fahrer immer klare Sicht behält und die Gefahr, dass unangenehme Gerüche im Wageninneren entstehen, auf ein Mindestmaß reduziert wird.
Fazit
Jeder, der einen fremden Wagen benutzt, sollte darauf achten, dass nichts beschädigt oder verunreinigt wird. Daher ist es bei der Inanspruchnahme von Mietfahrzeugen elementar, Sorgfalt walten zu lassen und im Interesse der Anbieter zu handeln.