Trotz Corona kommt wieder Leben in das alltägliche Leben und auch Fußball wird passend zur EM ein von vielen gern gesehener Grund sich zu treffen. Nach einem Sieg ist der Autokorso sehr beliebt, um auf diese Art zu feiern und in diesem Ratgeber klären wir einmal, was bei einem Autokorso erlaubt oder verboten ist, auch in Hinsicht auf Corona.
Generell sind solche privaten Konvois durch die Straßenverkehrsordnung (StVO § 30) eigentlich klar verboten, da hier das unnötige herumfahren den Verkehr behindert und auch der Lärm ohne Grund eigentlich verboten ist. Bei sportlichen Veranstaltung drückt aber die Polizei gerne ein bis zwei Augen zu, wobei man sich trotzdem bewusst sein sollte, dass es eben nur trotz Verbot geduldet wird. Seit August 2020 kann für einen unerlaubten Autokorso nämlich auch ein Bußgeld von 80€ fällig werden, wenn man eben dann doch angehalten wird.
Auf die normalen Vorschriften muss man hier natürlich als Mitglied eines solchen Autokorsos achten. Verkehrsregel, Verkehrsschilder und Ampeln sind natürlich zu beachten und auch die Gurtpflicht ist einzuhalten, sofern der Konvoi nicht in Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist. Somit ist es auch egal wie schnell der Autokorso ist, das herauslehnen aus dem Fahrzeug oder gar das Sitzen auf dem Dach oder der Motorhaube des fahrendem Wagens ist sowieso verboten, auch wenn dies oft ebenfalls geduldet wird.
Aktuell muss man eben auch beachten, dass unter Umständen Corona-Regeln eingehalten werden müssen. Diese sind zwar durch die vielerorts sehr niedrigen Inzidenzwerte durchaus erträglich und auch in Fahrzeugen dürfen bis zu 10 Personen aus drei Haushalten zusammenkommen, aber es ist hier zu beachten, dass in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Sachsen und Saarland unabhängig von diesen Werten nach wie vor eine Maskenpflicht für die Personen im Wagen greift, die nicht zum Haushalt des Fahrers gehören. Auch hier sollte man sich nicht auf Kulanz der eventuellen Kontrollen verlassen.
Kommentar des Autors: Bloß weil alle einen Autokorso machen ist dieser noch lange nicht erlaubt!
Ist ein Autokorso erlaubt ist ein Autokorso verboten darf man mit Autokorso feiern welche Strafen bei Autokorso
Generell sind solche privaten Konvois durch die Straßenverkehrsordnung (StVO § 30) eigentlich klar verboten, da hier das unnötige herumfahren den Verkehr behindert und auch der Lärm ohne Grund eigentlich verboten ist. Bei sportlichen Veranstaltung drückt aber die Polizei gerne ein bis zwei Augen zu, wobei man sich trotzdem bewusst sein sollte, dass es eben nur trotz Verbot geduldet wird. Seit August 2020 kann für einen unerlaubten Autokorso nämlich auch ein Bußgeld von 80€ fällig werden, wenn man eben dann doch angehalten wird.
Auf die normalen Vorschriften muss man hier natürlich als Mitglied eines solchen Autokorsos achten. Verkehrsregel, Verkehrsschilder und Ampeln sind natürlich zu beachten und auch die Gurtpflicht ist einzuhalten, sofern der Konvoi nicht in Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist. Somit ist es auch egal wie schnell der Autokorso ist, das herauslehnen aus dem Fahrzeug oder gar das Sitzen auf dem Dach oder der Motorhaube des fahrendem Wagens ist sowieso verboten, auch wenn dies oft ebenfalls geduldet wird.
Aktuell muss man eben auch beachten, dass unter Umständen Corona-Regeln eingehalten werden müssen. Diese sind zwar durch die vielerorts sehr niedrigen Inzidenzwerte durchaus erträglich und auch in Fahrzeugen dürfen bis zu 10 Personen aus drei Haushalten zusammenkommen, aber es ist hier zu beachten, dass in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Sachsen und Saarland unabhängig von diesen Werten nach wie vor eine Maskenpflicht für die Personen im Wagen greift, die nicht zum Haushalt des Fahrers gehören. Auch hier sollte man sich nicht auf Kulanz der eventuellen Kontrollen verlassen.
Kommentar des Autors: Bloß weil alle einen Autokorso machen ist dieser noch lange nicht erlaubt!
Ist ein Autokorso erlaubt ist ein Autokorso verboten darf man mit Autokorso feiern welche Strafen bei Autokorso