Die Temperaturen steigen und da wird es im Auto so manchem schnell zu warm, auch mit einer Klimaanlage. Da trägt man auch beim Autofahren gerne sommerliche Kleidung oder erfrischt sich beim Fahren mit einem Eis, aber darf man das? Was im Sommer beim Autofahren verboten oder erlaubt ist klärt dieser Kurztipp.
Es gibt so manche Kleinigkeiten bei denen sich viele nicht sicher sind ob es nun erlaubt ist oder nicht. Viele davon sind aber eben erlaubt, wie zum Beispiel:
Eis essen am Steuer
Das Essen am Steuer ist nicht verboten, also spricht an sich auch für den Fahrer nichts gegen ein Eis während der Fahrt. Wird man dadurch aber nachweislich abgelenkt muss man, genau wie es z.B. bei einer Zigarette der Fall ist, für den dadurch verursachten Schaden ganz oder teilweise haften.
Barfuß oder mit Flip-Flops und Sandalen fahren
Auch hier gibt es keinerlei gesetzlichen Vorgaben. Man muss aber eben normal fahren können und im Ernstfall muss man auch hier mit einer Teilschuld oder auch der vollen Haftung rechnen. Fehler beim Bremsen durch schlecht sitzendes Schuhwerk sind schon öfter vorgekommen.
Scheiben abkleben als Sonnenschutz
Das Bekleben der Scheiben mit einer Folie ist an sich erlaubt, aber die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben müssen frei bleiben und die Folie muss laut ADAC mit der sogenannten Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) und dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes versehen sein, sonst droht ein Bußgeld und im schlimmsten Fall die Stilllegung des Wagens bis der Mangel durch die Folie behoben wurde.
Laute Musik beim Fahren
Auch hier gibt es an sich kein Verbot, aber es droht ein Bußgeld wenn man das eigene Hören stören würde oder wenn man Aufgrund der Lautstärke Lärmbelästigung annimmt. Wie laut es dann sein muss ist aber nicht genau geregelt.
Meinung des Autors: Man darf mehr als mancher denkt, aber dann muss man auch vorsichtiger sein…

Es gibt so manche Kleinigkeiten bei denen sich viele nicht sicher sind ob es nun erlaubt ist oder nicht. Viele davon sind aber eben erlaubt, wie zum Beispiel:
Eis essen am Steuer
Das Essen am Steuer ist nicht verboten, also spricht an sich auch für den Fahrer nichts gegen ein Eis während der Fahrt. Wird man dadurch aber nachweislich abgelenkt muss man, genau wie es z.B. bei einer Zigarette der Fall ist, für den dadurch verursachten Schaden ganz oder teilweise haften.
Barfuß oder mit Flip-Flops und Sandalen fahren
Auch hier gibt es keinerlei gesetzlichen Vorgaben. Man muss aber eben normal fahren können und im Ernstfall muss man auch hier mit einer Teilschuld oder auch der vollen Haftung rechnen. Fehler beim Bremsen durch schlecht sitzendes Schuhwerk sind schon öfter vorgekommen.
Scheiben abkleben als Sonnenschutz
Das Bekleben der Scheiben mit einer Folie ist an sich erlaubt, aber die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben müssen frei bleiben und die Folie muss laut ADAC mit der sogenannten Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) und dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes versehen sein, sonst droht ein Bußgeld und im schlimmsten Fall die Stilllegung des Wagens bis der Mangel durch die Folie behoben wurde.
Laute Musik beim Fahren
Auch hier gibt es an sich kein Verbot, aber es droht ein Bußgeld wenn man das eigene Hören stören würde oder wenn man Aufgrund der Lautstärke Lärmbelästigung annimmt. Wie laut es dann sein muss ist aber nicht genau geregelt.
Bildquelle: Pixabay
Meinung des Autors: Man darf mehr als mancher denkt, aber dann muss man auch vorsichtiger sein…