Nun kam in einigen Gegenden doch noch der große Schnee und auch sonst muss man ja im Winter immer damit rechnen, dass man sein Auto frei räumen muss. Welche Geldstrafen es geben kann, wenn man seinen Wagen nicht richtig vom Schnee befreit, klären wir in diesem kleinen Ratgeber.
Auch wenn es für viele lästig ist, dient es ja vor allem der Sicherheit und so muss, natürlich, auch vor allem die Sicht gewährleistet sein. Wer die Scheibe nicht richtig freiräumt, und sich nur ein Sichtfeld frei macht, muss mit einer Geldbuße von 10€ rechnen. Wer das Autodach nicht von Schnee befreit, muss sogar mit Geldstrafen von 25€ rechnen, da man hier nur nicht sich selbst beim Bremsen in Gefahr bringt, sondern vielleicht auch dem Hintermann die Sicht durch verlorenen Schnee nimmt. Auch Kennzeichen sollen ja immer gut zu erkennen sein und so drohen immerhin 5€ Bußgeld, wenn das Kennzeichen durch Eis und Schnee nicht zu erkennen ist.
Diese recht geringen Geldbußen sind natürlich nur fällig, wenn man „einfach so“ angehalten wird. Verursacht man durch schlechte Sicht selbst einen Unfall, drohen ja nach Ausmaß natürlich höhere Strafen entstehen und man kann, wenn zum Beispiel schlecht geräumter Schnee auf den Scheiben als grobe Fahrlässigkeit angerechnet wird, auch den Versicherungsschutz verlieren. Selbst wenn man an einem Unfall keine Schuld hat, riskiert man eine Teilschuld, da das Ganze mit klarer Sicht ja vielleicht hätte verhindert werden können.
Kommentar des Autors: Schlechte Sicht durch Schnee kann teuer werden!
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Auch wenn es für viele lästig ist, dient es ja vor allem der Sicherheit und so muss, natürlich, auch vor allem die Sicht gewährleistet sein. Wer die Scheibe nicht richtig freiräumt, und sich nur ein Sichtfeld frei macht, muss mit einer Geldbuße von 10€ rechnen. Wer das Autodach nicht von Schnee befreit, muss sogar mit Geldstrafen von 25€ rechnen, da man hier nur nicht sich selbst beim Bremsen in Gefahr bringt, sondern vielleicht auch dem Hintermann die Sicht durch verlorenen Schnee nimmt. Auch Kennzeichen sollen ja immer gut zu erkennen sein und so drohen immerhin 5€ Bußgeld, wenn das Kennzeichen durch Eis und Schnee nicht zu erkennen ist.
Diese recht geringen Geldbußen sind natürlich nur fällig, wenn man „einfach so“ angehalten wird. Verursacht man durch schlechte Sicht selbst einen Unfall, drohen ja nach Ausmaß natürlich höhere Strafen entstehen und man kann, wenn zum Beispiel schlecht geräumter Schnee auf den Scheiben als grobe Fahrlässigkeit angerechnet wird, auch den Versicherungsschutz verlieren. Selbst wenn man an einem Unfall keine Schuld hat, riskiert man eine Teilschuld, da das Ganze mit klarer Sicht ja vielleicht hätte verhindert werden können.
Bildquelle: Pixabay
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