Alle, die einen Wagen mit Elektromotor nutzen, freuen sich über die vielleicht langsam aber immerhin stetig steigende Anzahl von E-Parkplätzen, auf denen das Fahrzeug dann auch geladen werden kann. Nicht selten werden diese aber von Fahrzeugen ohne E-Motor blockiert und darum klären wir einmal in diesem Kurztipp, mit welchen Strafen man beim Zuparken eines E-Parkplatzes rechnen muss.
Ist ein Parkplatz explizit als E-Parkplatz ausgeschildert, ist dieser zunächst einmal eben auch nur für Fahrzeuge mit Elektromotoren vorgesehen. Nutzt man einen Wagen mit Benzin oder Diesel, darf man hier definitiv nicht parken und begeht mit dem Falschparken dann auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Das Bußgeld kann je nach Kommune zwischen 10€ und ca. 40€ betragen und wenn kein anderer freier Parkplatz für E-Autos in der Nähe ist, darf die Person, die den E-Parkplatz rechtmäßig nutzen möchten, das falsche parkende Fahrzeug sogar abschleppen lassen, wobei hier die Kosten natürlich dann auch zu Lasten der falsch parkenden Person gehen. In manchen Städten wird auch generell abgeschleppt, auch wenn andere E-Parkplätze vorhanden sind.
Aber auch wenn man ein Elektrofahrzeug nutzt, sollte man auf die Beschilderung an E-Parkplätzen achten, da es hier Unterschiede geben kann. Manche E-Parkplätze dürfen nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich geladen wird und dann kann es hier sogar Hinweise auf eine Begrenzung der Standzeit geben, so dass man den E-Parkplatz als „normalen“ Parkplatz „nur“ zum Stehen nicht nutzen darf. Wer nicht auf das Laden angewiesen ist, sollte so fair sein und dann den E-Parkplatz frei lassen, damit er für die, die aktuell wirklich laden müssten, dann auch direkt nutzbar ist. Vielleicht ist man selbst auch einmal in dieser Situation, dann freut man sich auf über den freien Platz…
Kommentar des Autors: Fair geht vor… ;-)
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Ist ein Parkplatz explizit als E-Parkplatz ausgeschildert, ist dieser zunächst einmal eben auch nur für Fahrzeuge mit Elektromotoren vorgesehen. Nutzt man einen Wagen mit Benzin oder Diesel, darf man hier definitiv nicht parken und begeht mit dem Falschparken dann auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Das Bußgeld kann je nach Kommune zwischen 10€ und ca. 40€ betragen und wenn kein anderer freier Parkplatz für E-Autos in der Nähe ist, darf die Person, die den E-Parkplatz rechtmäßig nutzen möchten, das falsche parkende Fahrzeug sogar abschleppen lassen, wobei hier die Kosten natürlich dann auch zu Lasten der falsch parkenden Person gehen. In manchen Städten wird auch generell abgeschleppt, auch wenn andere E-Parkplätze vorhanden sind.
Aber auch wenn man ein Elektrofahrzeug nutzt, sollte man auf die Beschilderung an E-Parkplätzen achten, da es hier Unterschiede geben kann. Manche E-Parkplätze dürfen nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich geladen wird und dann kann es hier sogar Hinweise auf eine Begrenzung der Standzeit geben, so dass man den E-Parkplatz als „normalen“ Parkplatz „nur“ zum Stehen nicht nutzen darf. Wer nicht auf das Laden angewiesen ist, sollte so fair sein und dann den E-Parkplatz frei lassen, damit er für die, die aktuell wirklich laden müssten, dann auch direkt nutzbar ist. Vielleicht ist man selbst auch einmal in dieser Situation, dann freut man sich auf über den freien Platz…
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Fair geht vor… ;-)
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