Für viele hat sich das Folieren des Wagens an Stelle einer normalen Lackierung schon oft als eine gute Alternative herausgestellt, weil man hier auch meist viel kreativer sein kann. Aber nur, weil es geht, ist es nicht auch automatisch erlaubt und darum fassen wir hier einmal kurz zusammen, zu welchen Strafen es bei fasch aufgebrachter Folie kommen kann.
Generell gilt, dass Nummernschilder, Scheinwerfer und anderen Beleuchtungen nicht von einer Folie bedeckt werden dürfen. Für Autoscheiben dürfen nur Folien mit Tönung verwendet werden, die auch über eine sogenannte Bauartgenehmigung verfügen und durch eine gut sichtbare Prüfnummer dann auch als solche direkt erkennbar sind. Folien dürfen auch andere Teilnehmer nicht behindern und so sind zum Beispiel auch großflächige Folierungen mit Chromfolie oder Spiegelfolie nicht erlaubt. Hier können auch stark reflektierenden oder sehr auffällige Neonfarben oder Signalfarben verboten sein. Verboten ist auch die unrechtmäßige Nutzung von staatlichen Wappen oder Zeichen.
Bei einem Verstoß kann es laut ADAC zu den folgenden Strafen und sogar Punkten kommen:
Kommentrar des Autors: Nicht alles, was gut aussieht, ist auch erlaubt.
Generell gilt, dass Nummernschilder, Scheinwerfer und anderen Beleuchtungen nicht von einer Folie bedeckt werden dürfen. Für Autoscheiben dürfen nur Folien mit Tönung verwendet werden, die auch über eine sogenannte Bauartgenehmigung verfügen und durch eine gut sichtbare Prüfnummer dann auch als solche direkt erkennbar sind. Folien dürfen auch andere Teilnehmer nicht behindern und so sind zum Beispiel auch großflächige Folierungen mit Chromfolie oder Spiegelfolie nicht erlaubt. Hier können auch stark reflektierenden oder sehr auffällige Neonfarben oder Signalfarben verboten sein. Verboten ist auch die unrechtmäßige Nutzung von staatlichen Wappen oder Zeichen.
Bei einem Verstoß kann es laut ADAC zu den folgenden Strafen und sogar Punkten kommen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
Während des Fahrens eingeschränkte Sicht (getönte Autoscheiben) | 10 Euro | |
Bauartgenehmigung nicht mitgeführt (getönte Autoscheiben) | 10 Euro | |
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig im Straßenverkehr geführt | 25 Euro | |
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig im Straßenverkehr geführt und mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 90 Euro | 1 Punkt |
Scheinwerfer mit Folie bedeckt | 20 Euro | |
Scheinwerfer mit Folie bedeckt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 25 Euro | |
Scheinwerfer mit Folie bedeckt und mit Sachschaden | 35 Euro | |
Ohne Betriebserlaubnis gefahren | 50 Euro | |
Ohne Betriebserlaubnis gefahren und Verkehrssicherheit gefährdet | 90 Euro | 1 Punkt |
Bildquelle: Pixabay
Kommentrar des Autors: Nicht alles, was gut aussieht, ist auch erlaubt.