Auto mit Folien bekleben - Welche Strafen können bei falscher Folierung eines Autos fällig werden?

Diskutiere Auto mit Folien bekleben - Welche Strafen können bei falscher Folierung eines Autos fällig werden? im Aktuelles Forum im Bereich AutoExtrem; Für viele hat sich das Folieren des Wagens an Stelle einer normalen Lackierung schon oft als eine gute Alternative herausgestellt, weil man hier...
Für viele hat sich das Folieren des Wagens an Stelle einer normalen Lackierung schon oft als eine gute Alternative herausgestellt, weil man hier auch meist viel kreativer sein kann. Aber nur, weil es geht, ist es nicht auch automatisch erlaubt und darum fassen wir hier einmal kurz zusammen, zu welchen Strafen es bei fasch aufgebrachter Folie kommen kann.

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Generell gilt, dass Nummernschilder, Scheinwerfer und anderen Beleuchtungen nicht von einer Folie bedeckt werden dürfen. Für Autoscheiben dürfen nur Folien mit Tönung verwendet werden, die auch über eine sogenannte Bauartgenehmigung verfügen und durch eine gut sichtbare Prüfnummer dann auch als solche direkt erkennbar sind. Folien dürfen auch andere Teilnehmer nicht behindern und so sind zum Beispiel auch großflächige Folierungen mit Chromfolie oder Spiegelfolie nicht erlaubt. Hier können auch stark reflektierenden oder sehr auffällige Neonfarben oder Signalfarben verboten sein. Verboten ist auch die unrechtmäßige Nutzung von staatlichen Wappen oder Zeichen.

Bei einem Verstoß kann es laut ADAC zu den folgenden Strafen und sogar Punkten kommen:

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Während des Fahrens eingeschränkte Sicht (getönte Autoscheiben)10 Euro
Bauartgenehmigung nicht mitgeführt (getönte Autoscheiben)10 Euro
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig im Straßenverkehr geführt25 Euro
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig im Straßenverkehr geführt und mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit90 Euro1 Punkt
Scheinwerfer mit Folie bedeckt20 Euro
Scheinwerfer mit Folie bedeckt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet25 Euro
Scheinwerfer mit Folie bedeckt und mit Sachschaden35 Euro
Ohne Betriebserlaubnis gefahren50 Euro
Ohne Betriebserlaubnis gefahren und Verkehrssicherheit gefährdet90 Euro1 Punkt

Bildquelle: Pixabay

Kommentrar des Autors: Nicht alles, was gut aussieht, ist auch erlaubt.
 
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