
Daniel1809
Threadstarter
Hallo,
hab da mal ne rechtliche Frage. Und zwar sucht meine Schwester nun seit 2Monaten nenn kleinen Golf II und traut sich irgendwie keinen zu kaufen, weiß aber das sie max. 400€ dafür ausgeben möchte. Wäre es möglich das ich ihr den Golf irgendwo kaufe und den dann 2 Tage später an sie wiederverkaufe? Ich mein für mich völlig zwanglos, denn in den Papieren etc. soll ja ihr Name stehen. Sie meinte ja auch schon zu mir, dass sie mir meinen gerne abkaufen würde...aber den verkauf ich nich
Wäre das also möglich, dass ich da nich in den Papieren als 3-Besitzer und sie 2Tage später als 4Besitzer autaucht? Wenn dann sollte sie schon die 3-Besitzerin sein, sonst verliert doch das Auto auch an Wert.
Bin schon die ganze Zeit am überlegen ob ich ihr den kaufe, aber weiß nich wie das mit der rechtlichen Seite ist, will ja nichts machen, wo ich mich strafbar mache.
Oder müsste ich das Auto nach dem Kauf abmelden lassen, ihr dann geben und sie müsste den wieder anmelden ?
Ich frag deshalb, weil ich beim Kauf meines Golfs nenn Kaufvertrag unterzeichnen musste...
hab da mal ne rechtliche Frage. Und zwar sucht meine Schwester nun seit 2Monaten nenn kleinen Golf II und traut sich irgendwie keinen zu kaufen, weiß aber das sie max. 400€ dafür ausgeben möchte. Wäre es möglich das ich ihr den Golf irgendwo kaufe und den dann 2 Tage später an sie wiederverkaufe? Ich mein für mich völlig zwanglos, denn in den Papieren etc. soll ja ihr Name stehen. Sie meinte ja auch schon zu mir, dass sie mir meinen gerne abkaufen würde...aber den verkauf ich nich


Oder müsste ich das Auto nach dem Kauf abmelden lassen, ihr dann geben und sie müsste den wieder anmelden ?
Ich frag deshalb, weil ich beim Kauf meines Golfs nenn Kaufvertrag unterzeichnen musste...